Registriert: Mi 24. Jun 2009, 12:02 Beiträge: 5393
In unserem Kfz-Überlassungsvertrag heißt es:
Der Firmen-Pkw wird dem Arbeitnehmer nur zum persönlichen Gebrauch zur Verfügung gestellt und darf deshalb grundsätzlich nicht an Dritte überlassen werden. Hiervon ausgenommen ist die Überlassung des Kfz an Familienangehörige, Lebens-gefährte/in des Arbeitnehmers.
Ist der Schwiegervater ein Familienangehöriger? Gibt es eine rechtliche Vorgabe, die genau regelt, wer alles Familienangehöriger ist?
Registriert: Do 25. Jun 2009, 11:27 Beiträge: 2529
http://www.steuertipps.de/lexikon/f/familienangehoerige Hierbei frage ich mich wiederum, was ist jetzt ein "Verschwägerter gerader Linie"? Ich würde intuitiv sagen, dass Schwiegereltern dazu gehören, auch Schwager und Schwägerin, aber keine Ahnung ...
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