Jetzt, wo Ihr es alle verstanden hab, verwirr ich Euch wieder *ggg*
Ist das Frühstück vom Arbeitgeber veranlasst, d. h. schriftlich im Voraus gebucht, dann werden 1,57 € abgezogen. Allerdings darf der Buchende nicht auch der Übernachtungsgast sein. Alles klar
Bibi - das ist ja jetzt der totale Schwachsinn. Hoch lebe die Bürokratie! Selbstverständlich ist der Buchende nieee der Übernachtungsgast, wenn der Gesetzgeber es so will.
Ja, es ist der absolute Schwachsinn und mit schöner Mehrarbeit verbunden. Papierloses Büro? Nicht bei uns! Wir gehen nämlich noch so weit, dass nur Faxe zählen
Die Hotels sind auch schon leicht genervt, vor allem die kleineren haben so ihre Probleme, wenn ich die Bestätigung bemängel...
Sternchen, das ist ja echt blöd. Vor allem für die Reisenden, die dürfen sich nämlich den Rest über die persönliche Steuererklärung wiederholen, wenn sie die Geduld haben, das alles aufzulisten. Aber das betrifft ja die Chefs am meisten (die reisen ja oft).
Leider reisen bei uns eher die "unteren" Mitarbeiter - müssen ständig Weiterbildungen machen. Unser Mutterkonzern hat vorgegeben, nach Pauschalen abzurechnen, aber wir (Tochter) haben wieder zig Zusatzvereinbarungen dazu abgeschlossen. Und da wir kein USA-Konzern sind, dürfen wir das sogar