Helmine, es geht weder um Privatnutzung der PKWs noch um Weiterbelastung von Frachtkosten. Meine Frage war:
Ist es gesetzlich vorgeschrieben, die Belege so zu kennzeichnen, dass sie zuordnungsbar sind, also ein Tankbelegt zum Auto AA-BB-0000.
Anscheinend wohl nicht, denn bisher wurden diese Angaben nicht auf den Belegen vermerkt.
Hannah, würde ich auch, doch ich bekomme die Belege so geliefert
.