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 Betreff des Beitrags: Angaben Kassenbuch
BeitragVerfasst: Di 2. Feb 2010, 13:21 
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Moderatorin

Registriert: Mi 24. Jun 2009, 11:02
Beiträge: 11818
Muss ich auf den div. Belegen angeben, für was die sind? D.h. ist das gesetzlich vorgeschrieben oder kann ich es weglassen? Beispiel:

Tankbeleg, Autobahnvignette, Waschstraße: muss auf dem Beleg stehen für welches Auto = Kennzeichen?

Paketbeleg: an wen ging das Paket?

etc.

Bei Bewirtungen ist das klar.


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 Betreff des Beitrags: Re: Angaben Kassenbuch
BeitragVerfasst: Di 2. Feb 2010, 13:28 
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Registriert: Mi 24. Jun 2009, 10:51
Beiträge: 3428
Alles, was für ein Auto ist, muss diesem auch zugeordnet werden. Z.B. wenn es um die Abrechnung der Privatnutzung geht. Ausserdem will irgendein Buchhalter/Steuerberater immer wissen für was genau das Geld ausgegeben wurde.

Den Empfänger einer Sendung ist in so fern wichtig, als dass manchmal die Frachtkosten weiterbelastet werden sollen. Abgesehen von einer möglichen Verlustmeldung oder anderer Reklamation bei der Post/Kurierdienst. Ich würde in jedem Fall den Empfänger dem Beleg zuordnen.

_________________
Helmine
Stromausfall ist die Gelegenheit mit Ihrem Fön zu baden. (Rainald Grebe)


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 Betreff des Beitrags: Re: Angaben Kassenbuch
BeitragVerfasst: Di 2. Feb 2010, 13:33 
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Registriert: Mo 6. Jul 2009, 14:30
Beiträge: 12670
ich hab zwar keine Ahnung von Kassenbüchern - aber ich würde generell so zuordnen, dass ich weiß, was ich wofür (Kennzeichen etc.) ausgegeben hab


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 Betreff des Beitrags: Re: Angaben Kassenbuch
BeitragVerfasst: Di 2. Feb 2010, 14:44 
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Moderatorin

Registriert: Mi 24. Jun 2009, 11:02
Beiträge: 11818
Helmine, es geht weder um Privatnutzung der PKWs noch um Weiterbelastung von Frachtkosten. Meine Frage war:

Ist es gesetzlich vorgeschrieben, die Belege so zu kennzeichnen, dass sie zuordnungsbar sind, also ein Tankbelegt zum Auto AA-BB-0000.

Anscheinend wohl nicht, denn bisher wurden diese Angaben nicht auf den Belegen vermerkt.

Hannah, würde ich auch, doch ich bekomme die Belege so geliefert :-).


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 Betreff des Beitrags: Re: Angaben Kassenbuch
BeitragVerfasst: Mi 3. Feb 2010, 08:06 
Bei uns haben die Leute eine Tankkarte und die ist dem Auto zugeordnet mit dieser werden auch die Kosten für die Fahrzeugwäsche erledigt - meine auch, dass das gesetzlich vorgeschrieben ist, schon alleine wegen geldwertem Vorteil.
Auch Autoversicherung usw. ist jeweils dem entsprechenden Fahrzeug zugeordnet.
Autobahnvingetten werden bei uns eigentlich nur bei Reisen gekauft und dann zusammen mit der Reiseabrechnung abgerechnet.


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