Hängt man diese Gesetze nicht aus bzw. macht sie den Mitarbeiter nicht zugänglich drohen Bußgelder. Ein einfacher Hinweis reicht nicht aus. Der Gesetzestext oder die Verordnung muss dem Mitarbeiter zugänglich sein. Außerdem steht der Arbeitgeber im Rechtstreit dumm da, wenn er dieser Verpflichtung nicht nachkommt, z.B. im Schadenersatzfall.
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