Unbeantwortete Themen | Aktive Themen
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murmel
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Verfasst: Fr 7. Sep 2012, 12:00 |
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Registriert: Do 18. Jun 2009, 08:18 Beiträge: 5021
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Hallo,
ich habe hier ein Problem, vielleicht kennt sich von euch eine hier aus.. Wir machen an einem Samstag am Standort ein Fest. Hierzu sind die Mitarbeiter mit Angehörigen eingeladen. Jetzt erzählt unsere Buchhaltung, dass wenn wir das ohne "Steuern" machen wollen sieht es so aus:
Nur für Mitarbeiter kann man 110 Euro pro Nase abrechnen. Sagen wir ca. 50 Mitarbeiterhaben sich angemeldet, das heißt für Essen und Programm haben 5.500 Euro zur Verfügung. Die Angehörigen müssen dann irgendwie anders abgerechnet werden. Bzw. in unseren Firmenrichtlinien steht folgendes:
Nach R. §§§ sind Aufwendungen dem Arbeitslohn hinzuzurechnen, wenn die Aufwendungen des AG einschließlich Umsatzsteuer für die üblichen Zuwendungen an den einzelnen AN insgesamt mehr als 110 EURO je Veranstaltung betragen. In diesen Fällen haben wird die Aufwendungen bisher mit 25% pauschal gem. §§§ versteuert.
Zuwendungen an den Ehegatten oder andere nahestehende Personen des AN sind dem AN hinzurechnen. Für AN "in Begleitung" halbiert sich somit die betragsmäßige Grenze, Es dürfen nur Geschenke ohne bleibenden Wert (bis 40EUR Anschaffungskosten) abgerechnet werden.
Jetzt meine Frage: Wie macht ihr das? Keine Geschenke/Gutscheine über 40 Euro machen (wir wollten eine Tombola mit Preisen auch gerne mit dem Hauptpreis vonn 100 Euro machen) Und wie können wir die anderen bewirten (inkl. Programm), da kommen wir - wenn jeder noch 1-3 Personen mitbringt - bei uns auf ca. 9000 Euro, gedeckt wären so aber nur 5.500
Wie macht das eine Großfirma bei Events?
Danke für eure Tipps
Hierzu folgender Text:
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Sternchen
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Verfasst: Fr 7. Sep 2012, 13:36 |
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Registriert: Mi 24. Jun 2009, 18:32 Beiträge: 4649
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Hm - hier geht es aber nicht nur um die Lohnsteuer, sondern eher um die Umsatzsteuer. Wir haben hier eine "Richtlinie zur Erfassung und Behandlung von besonderen lohn- und umsatzsteuerrechtlichen Sachverhalten" Bestandteil dieser Richtlinie ist insbesondere die Besteuerung von Betriebsveranstaltungen. Es gibt auch eine Formblatt nach §37b EStG. Guck mal im Intranet
_________________ Gruß Sternchen
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murmel
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Verfasst: Fr 7. Sep 2012, 13:41 |
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Registriert: Do 18. Jun 2009, 08:18 Beiträge: 5021
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Sternchen, da hab ich den Quatsch ja her.
Und wie kann man das umgehen, bzw. wie macht man das mit weniger Streß
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Kiki
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Verfasst: Fr 7. Sep 2012, 13:48 |
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Administratorin |
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Registriert: Mi 24. Jun 2009, 15:17 Beiträge: 12175
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Kannst du denn einen Teil der Kosten anders laufen lassen: Raummiete, Musik, Künstler z. B. Außerdem wird alles ohne Mwst. gerechnet.
_________________ Liebe Grüße Kiki
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Sternchen
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Verfasst: Mo 10. Sep 2012, 06:51 |
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Registriert: Mi 24. Jun 2009, 18:32 Beiträge: 4649
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Murmel, frag mal Eure Abteilung Marketing oder Öffentlichkeitsarbeit. Die machen doch öfter Veranstaltungen.
_________________ Gruß Sternchen
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murmel
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Verfasst: Mo 10. Sep 2012, 07:59 |
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Registriert: Do 18. Jun 2009, 08:18 Beiträge: 5021
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mh, schwierig. Die sitzt doch in Liechtenstein. Aber danke schon mal. Muss ich versuchen anders herauszubekommen.
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Sternchen
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Verfasst: Mo 10. Sep 2012, 08:13 |
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Registriert: Mi 24. Jun 2009, 18:32 Beiträge: 4649
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Dann frag doch die, die diese Richtlinie erstellt haben. Bei uns ist das die Controllingabteilung. Die sind auch als Ansprechpartner benannt - die Lohnkostengeschichte müsste Dir die Personalabteilung näher bringen können. Wir machen dieses Formblatt sogar für jeden Blumenstrauß...
_________________ Gruß Sternchen
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Ellen
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Verfasst: Mo 10. Sep 2012, 21:14 |
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Moderatorin |
Registriert: Mi 24. Jun 2009, 11:02 Beiträge: 11813
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Das Thema "Nasenabrechnung" hatte ich auch bei der Feier bei meinem alten AG. Du kannst versuchen, div. Posten anders abzurechnen. Dann müssen die Firmen eine getürkte Rechnung schicken. (Ging bei uns gut, weil wir davor eine große MA-Versammlung hatten, wurde aufgesplittet.)
Was dann übrig bleibt, muss in den gesetzlichen Freibetrags-Rahmen passen. Wenn nicht, wird das versteuert. Details müsste dir die BuHa sagen können. Mein Ex-AG hat diese Steuer - wird sind über dem Freibetrag gelegen - übernommen.
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