ich habe mal wieder einen Knoten im Kopf den ihr vielleicht lösen könnt: Ein AN meldet sich heute bis einschließlich Freitag krank. Die Betriebsregelung sowie der Arbeitsvertrag sagen: "...dauert die Krankheit länger als drei Kalendertage an ist dem Arbeitgeber eine AU vorzulegen." (§5 Entgeltfortzahlungsgesetz). Das heißt die für diese Zeit braucht er doch keine AU vorlegen. Ich sagte ihm, dass er, wenn er Montag weiterhin krank wäre eine AU einreichen müsse.
Ich informierte darauf hin meine Kollegin, die die Fehltagekartei führt, über die Krankheit und bekam die Info, dass eine AU auf jeden Fall auch jetzt fällig wäre, da das Wochenende mit zählen würde. Aber, was Kollege x am WE macht kann mir doch wurscht sein solange er am Montag wieder arbeitsfähig ist. Das würde für mich als AG doch nur heißen, er war Samstag wieder fit. Ich schnall das nicht Grundsätzlich besteht kein Grund, eine frühere Krankmeldung zu verlangen. Der AN ist das erste Mal in knapp 2 Jahren krank.
Wenn ich mich mittwochs so elend fühle, dass ich bis Freitag rechne krank zu sein - gehe ich zum Arzt und lasse mir zum Rezept auch eine Krankmeldung geben.
Ansonsten sehe ich das wie Sandrinchen, wenn in Eurer Firma erst ab dem 4ten Krank-Tag eine Krankmeldung des Arztes nötig ist, und der Kollege am Montag wieder da ist - dann muss er keine KM abgeben.
also sehe ich das doch nicht ganz verkehrt. Es gibt keine Unterscheidungen oder Einschränkungen, es ist für alle gleich geregelt. Der kranke AN wollte wahrscheinlich auch noch zum Arzt, aber wie gesagt ich sah bisher keinen Grund ihn "dahin zu jagen" wegen einer AU. Wenn ich eine fiebrige Erkältung habe gehe ich auch nicht direkt zum Arzt, aber man braucht doch voraussichtlich 3 Tage um wieder halbwegs fit zu sein.
Ich schreibe ihm auf jeden Fall eine SMS dass er, sollte er zum Arzt gehen, darauf achtet, die Wochenendtage in die AU mit einzuschließen. Ich denke, das sollte ausreichen.
Habe gestern einen Fachmann gefragt - gesetzlich ist das so richtig. Ausschlaggebend ist aber evtl. eine Vereinbarung. Ich würde beim Betriebsrat nachfragen, falls Ihr so einen habt. Denn irgendwoher muss die Dame, die die Fehltagekartei führt, ja die Info haben.
Bei uns muss bereits am 1. Tag ein Krankmeldung geholt werden. Bin ich wie letzte Woche nur einen Tag krank, muss ich dennoch zum Arzt und für diesen einen Tag eine Krankmeldung holen.
Als ich völlig verschnupft und kaputt beim Arzt saß und über eine Stunde auf meinen Termin wartete, dachte ich mir, dass das auch nicht wirklich effektiv ist. Eigentlich würde es mir mehr bringen, einen Tag im Bett zu bleiben, anstatt mich in die Praxis zu quälen und zu riskieren, dass es schlimmer anstatt besser wird.
Die Ärztin wollte mich auch länger krank schreiben, aber ich wollte nicht. Der eine Tag war auch okay, aber sicher effektiver gewesen ohne diesen Krankmeldungs-Ausflug.
Eule hat geschrieben:Ich schreibe ihm auf jeden Fall eine SMS dass er, sollte er zum Arzt gehen, darauf achtet, die Wochenendtage in die AU mit einzuschließen. Ich denke, das sollte ausreichen.
Heute werden AU-Bescheinigungen nur noch selten rückwirkend ausgestellt. Habe ich auch selbst schon so erfahren. Er sollte also möglichst am Freitag zum Arzt, wenn er denkt, es wäre möglich, dass er Montag doch noch nicht wieder fit ist.
Richtlinie über BU:
§ 5 Absatz 3 Die Arbeitsunfähigkeit soll für eine vor der ersten Inanspruchnahme des Arztes lie-gende Zeit grundsätzlich nicht bescheinigt werden. 2Eine Rückdatierung des Beginns der Arbeitsunfähigkeit auf einen vor dem Behandlungsbeginn liegenden Tag ist e-benso wie eine rückwirkende Bescheinigung über das Fortbestehen der Arbeitsun-fähigkeit nur ausnahmsweise und nur nach gewissenhafter Prüfung und in der Regel nur bis zu zwei Tagen zulässig.
Bei uns wird höchstens mal ein Tag ohne AU-Bescheinigung akzeptiert. Das läuft dann als Antrag (wie Urlaub) über den Vorgesetzten. Ansonsten ist bei uns auch immer eine AU-Bescheinigung vorzulegen. D. h., ich sitze auch schon am ersten Tag beim Arzt, wenn ich morgens schon nicht zur Arbeit gehen konnte.
Ich kann mich nicht mehr erinnern, wann ich nicht am ersten Tag eine Krankmeldung abgeben musste. Das würde ich auch sonst so machen, um im Vorfeld schon alle Zweifel auszuschliessen. Zeitarbeit eben.
Bei uns muss die AU am 3.Tag vorliegen, 2 Tage werden auch mal ohne AU akzeptiert, allerdings wird auch hier schwer darauf geachtet, dass es keiner übertreibt....
ich habe mich bei meiner Auskunft zunächst an den Arbeitsvertrag gehalten, der ja für alle bindend ist. Der gleiche Wortlaut steht auch in unseren Mitarbeiterinfos. Der Wortlaut im Vertrag ist folgender "...Der AN...ist verpflichtet, dem AG eine AU und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Dauert die AU länger als drei Kalendertage, hat der AN... eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der AU sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens am darauf folgenden Arbeitstag vorzulegen. Der AG ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als in der Bescheinigung angegeben, ist der AN. verpflichtet, eine neue ärztliche Bescheinigung vorzulegen."
Etwas anderes ist niemanden bekannt. Deshalb war ich auch so erstaunt über das Vorgehen, das verlangt wurde. Mir gegenüber hat meine Kollegin es so dargestellt, als sei das immer so und in den Kalendertagen begründet. Und diese Erklärung ist schlichtweg falsch. Wenn, dann ist es darin begründet, dass der AG die AU Bescheinigung auch früher verlangen kann. Aber das wollte sie so nicht aussprechen.
Grundsätzlich ist es mir egal, welche "Spielregeln" gelten. Ich würde halt nur gerne wissen, nach welchen Regeln gespielt wird. Das muss dann entsprechend kommuniziert werden, wenn man immer bei eine Krankmeldung incl. Sa und So haben muss wenn man an einem Donnerstag und Freitag krank ist. Es kann ja nicht sein, dass eine Person die Info hat und ich es nirgendwo nachlesen kann. Dann hat das leider immer so den Anschein nach Willkür und "Hoheitswissen". Ich finde, das darf einfach nicht sein bei so etwas wichtigem wie die Regelung zur AU. Denn das kann ein Abmahnungsgrund sein, wenn man hier Fehler macht!
Der AN wollte übrigens heute zu seinem Hausarzt. Er ist gestern auf der Dienstreise erkrankt und musste zunächst organisieren, wie er nach Hause kommt.