Hallo ihr Lieben,
ich habe gestern eine interessante Info bzgl. Kleinbetragsrechnungen erhalten (ist für uns wegen Bewirtungsrechnungen interessant):
Bisher wurden wir von unserem "Reisekosten-Abrechnungs-Büro" bei Beträgen ab 150 Euro darauf hingewiesen, dass unsere Firmenadresse auf dem Bewirtungsbeleg (z.B.) stehen muss. Dieser Betrag ist im Mai 2017 rückwirkend zum 1.1.2017 auf 250 Euro angehoben worden. Bürokratieentlastungsgesetz II (so ein Wort kann auch nur uns Deutschen einfallen).
Vermutlich bin ich da bei euch bissl zu spät dran, aber unsere Reisekosten-Dame ist hoch erfreut
, wobei mich die Frage quält, warum sie da noch niemand drauf hingewiesen hat... hätte eine Menge Arbeit erspart... diese Info ist wohl an vielen vorbei gegangen
Ansonsten geht es mir gut, aber es gibt viel Arbeit: seit letzter Woche habe ich einen Direktor mehr, ohne das dessen Vorgänger von der Bildfläche verschwunden ist, sondern mir immernoch fleißig Aufgaben verteilt... ich hoffe, das erledigt sich bald... aber gut... Übergabe muss sein... Ich befürchte nur, dass man sich wegen des Platzmangels hier im Büro davor scheut, die Platzdiskussion anzugehen, habe aber Gottseidank ein paar Mächte hinter mir, die das (inkl. mir vorantreiben werden)