Es geht nicht um mich. Vielleicht weiß jemand, wie die rechtliche Lage aussieht. Im Vertrag steht folgender Passus:
Während der Probezeit können beide Parteien den Anstellungsvertrag mit einer Frist von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen kündigen.
Jetzt stellt sich die Frage, wie das mit den 14 Tagen gemeint ist. Heißt dass, wenn ich heute kündige, dann ist derjenige in 14 Tagen weg, oder gilt eine KüFrist generell zum Monatsende?
Ich verstehe es wie Biene. Meines Wissens ist es nicht üblich, in der Probezeit zum Monatsende zu kündigen. In dem Fall also direkt nach 14 Tagen. Im BGB sind die Kündigungsfristen bei unbefristeten Arbeitsverhältnissen nach Betriebszugehörigkeit immer mit "zum Monatesende" formuliert. Bei der Probezeit steht nur die Frist von 2 Wochen (nicht "zum Monatsende").