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Kündigung während der Probezeit

Do 4. Feb 2010, 11:43

Es geht nicht um mich. Vielleicht weiß jemand, wie die rechtliche Lage aussieht. Im Vertrag steht folgender Passus:

Während der Probezeit können beide Parteien den Anstellungsvertrag mit einer Frist von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen kündigen.

Jetzt stellt sich die Frage, wie das mit den 14 Tagen gemeint ist. Heißt dass, wenn ich heute kündige, dann ist derjenige in 14 Tagen weg, oder gilt eine KüFrist generell zum Monatsende?

Re: Kündigung während der Probezeit

Do 4. Feb 2010, 11:50

Also ich verstehe das als zwei Wochen zum Monatsende. Aber kenne mich nicht so gut aus.

Re: Kündigung während der Probezeit

Do 4. Feb 2010, 11:52

Da steht nichts von Monatsende drin. Für mich würde das heissen ab Kündigung noch 14 Tage.

Re: Kündigung während der Probezeit

Do 4. Feb 2010, 11:59

Ich verstehe es wie Biene.
Meines Wissens ist es nicht üblich, in der Probezeit zum Monatsende zu kündigen. In dem Fall also direkt nach 14 Tagen.
Im BGB sind die Kündigungsfristen bei unbefristeten Arbeitsverhältnissen nach Betriebszugehörigkeit immer mit "zum Monatesende" formuliert. Bei der Probezeit steht nur die Frist von 2 Wochen (nicht "zum Monatsende").

Re: Kündigung während der Probezeit

Do 4. Feb 2010, 12:01

Ich würde es auch so sehen wie Biene und Käfer - sonst steht ja zum Monatsende dabei.

Re: Kündigung während der Probezeit

Do 4. Feb 2010, 12:30

Gesell mich zu Biene und Käfer

Re: Kündigung während der Probezeit

Do 4. Feb 2010, 12:44

Und ich auch.

Re: Kündigung während der Probezeit

Do 4. Feb 2010, 12:48

So, ich habe mich schlau gemacht, es ist tatsächlich so wie Biene, Käfer und die anderen meinen:

Die zwei wochen beziehen sich nicht auf den 15. eines monats oder auf ein monatsende sondern gelten ab dem Zeitpunkt der Kündigung.

Kündigt AN heute, dann ist sein letzter Arbeitstag der 18.2.

Re: Kündigung während der Probezeit

Do 4. Feb 2010, 12:50

Da sitze ich auch! :lol:

"... wenn nicht anderslautend/explizit im vorliegenden Vertrag erwähnt ..."

gez. Die Vertragsübersetzungsgeschädigte

:mrgreen:
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