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BeitragVerfasst: Di 13. Mai 2014, 09:19 
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Doch, sie delegiert das Risiko an den Arbeitnehmer.

Der AN geht zum Arzt, lässt sich untersuchen, bekommt vom Arzt gesagt, dass er nicht mehr tauglich ist.
Der AG bekommt die Bescheinigung, dass der AN beim Arzt war.
Passiert was, dann wusste der AN, dass er nicht tauglich war, und in diesem Fall wird der Arzt das sicher bestätigen (müssen).
Damit müsste doch der AG aus der Haftung sein?


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BeitragVerfasst: Do 15. Mai 2014, 15:30 
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Also, arbeitsmedizinische Untersuchungen finden während der Arbeitszeit statt. Das ist so. Dazu braucht es keine BV etc. Ich schätze nur, mit der gesetzlichen Vorlage wird das wenn überhaupt, noch dauern.

Ist ein Gabelstaplerfahrer arbeitslos, dann muss er die Untersuchung bei einer Neueinstellung machen, wenn er weiter Gabelstapler fahren möchte.

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Blumen lassen einen Teil ihres Duftes in der Hand desjenigen,
der sie verschenkt.

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BeitragVerfasst: So 18. Mai 2014, 13:33 
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Registriert: Mi 24. Jun 2009, 13:08
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das mag so im Gesetz stehen - aber was soll man denn machen, wenn man für die Untersuchung kein frei bekommt?

Ich bin auch nicht überzeugt, dass die Regelung für Kleinbetriebe gilt

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BeitragVerfasst: Mo 19. Mai 2014, 08:43 
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Beiträge: 823
Bevor wir einen Betriebsarzt hatten (sind jetzt hier ca. 100 Pers.), wurde dem AN immer die Zeit gut geschrieben die er beim Arzt war. Also ab seinem Termin, inkl. Wartezeit und Untersuchung + bei Quittung wurden Kosten für Empfehlungsschreiben ersetzt.
(Hin- und Rückfahrt ausgeschlossen).

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Es gibt so viele Katzen auf der Welt,
aber ausgerechnet ich habe die Schönste.


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BeitragVerfasst: Mo 19. Mai 2014, 12:05 
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Ellen, ich habe ein Gesetz gefunden:

http://www.gesetze-im-internet.de/arbme ... 10008.html

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der sie verschenkt.

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BeitragVerfasst: Mo 19. Mai 2014, 12:35 
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Moderatorin

Registriert: Mi 24. Jun 2009, 11:02
Beiträge: 11818
Bibi, die hatte ich auch gefunden. Aber meines Erachtens geht es nicht klar daraus hervor, ob der AN dem AG die Zeit für den Arztbesuch gutschreiben muss - oder ich interprätiere hier etwas falsch.


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BeitragVerfasst: Mo 19. Mai 2014, 13:50 
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Registriert: Mi 24. Jun 2009, 13:08
Beiträge: 9336
Aber wenn ICH als Arbeitnehmer diesen Schein BRAUCHE, dann geh ich halt in der Freizeit - wo ist denn überhaupt das Problem?

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Mut zum Egoismus führt zu mehr Gelassenheit :lol:


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BeitragVerfasst: Mo 19. Mai 2014, 13:59 
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Administratorin
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Registriert: Mi 24. Jun 2009, 15:17
Beiträge: 12178
In dem verlinkten Gesetz steht nur, dass die Vorsorgeuntersuchungen während der Arbeitszeit stattfinden sollen, und dass diese von Eignungsuntersuchungen abgetrennt sein sollen. Daraus könnte man folgern, dass die Eignungsuntersuchungen nicht in der Arbeitszeit stattfinden müssen.

Ellen, ich würde darum nicht länger streiten.

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Liebe Grüße
Kiki


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BeitragVerfasst: Mo 19. Mai 2014, 14:59 
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Moderatorin

Registriert: Mi 24. Jun 2009, 11:02
Beiträge: 11818
Britta, mein Freund braucht den Schein bei diesem AG nicht (das gehört nicht zu seinen Aufgaben). Für's Stapler fahren sind offiziell andere da. Und trotzdem bestand der AG auf dieser Untersuchung.

Kiki, er hat es schon längst abgehakt. Er weiß ja, wie sein AG tickt.


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