nele hat geschrieben:
Normalerweise wird das Abschlusszeugnis auf den letzten Geltungstag des Arbeitsvertrags (in diesem Falle der 31.7.15) ausgestellt und KANN dadurch erst ab dem 1.8. verwendet werden. Auch wenn Endzeugnisse aus praktischen Gründen bereits vor Arbeitsvertragsende ausgestellt und somit vordatiert werden, finde ich es etwas befremdlich, dass das Zeugnis dem Mitarbeiter bereits ausgehändigt wurde. Das führt die Existenz eines Zwischenzeugnisses ad absurdum.
Ich stimme Nele zu. Das Endzeugnis sollte/muss auch auf den letzten Tag der Beschäftigung ausgestellt sein (hier 31.07.2015). Wenn dem nicht so ist, ist das ein Hinweis darauf, dass hier im AN-/AG-Verhältnis etwas nicht gestimmt hat!
(Ausgenommen das Endzeugnis wird erst sehr viel später ausgestellt und kann deshalb nicht mehr zurückdatiert werden.)