Unbeantwortete Themen | Aktive Themen
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Autor |
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biene
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Verfasst: Mi 7. Jul 2010, 06:08 |
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Registriert: Fr 26. Jun 2009, 07:20 Beiträge: 4717
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o, nach über 20 Jahren unfallfreies Fahren bin ich am 01.07.10 beim Losfahren an der Ampel dem Vordermann aufgefahren, oder vielleicht besser beschrieben, etwas schneller aufgerollt. Es gab zwar einen Rums, aber ansonsten ist bei beiden Fahrzeugen nichts passiert. Die Dame war auch in der Werkstatt und hat sich das so bestätigen lassen. Ist auch ihr gutes Recht. Jetzt ruft sie gerade an und fragt nach der Versicherung (ja, wir haben nur die Adressen ausgetauscht, war warscheinlich bei beiden der erste Unfall) für die Berufsgenossenschaft. Sie wäre zur Sicherheit nochmals beim Arzt gewesen, da sie schwanger sei und das gerne nochmal überpfrüfen lassen möchte. Die Dame ist in meinen Augen gertenschlank, also ist die Schwangerschaft auch noch nicht weit. Ist aber ihr gutes Recht.
Meldet sich jetzt die Berufsgenossenschaft bei meiner Versicherung??? Ich habe den nicht vorhandenen Schaden auch nicht gemeldet. Soll ich jetzt noch was melden??? Ich habe echt keinen Plan und weiss nicht, was ich tun soll.
Überigends der "Aufprall" war absolut nicht der rede wer, sie konnte sich nur nicht mehr so genau dran erinnern, wie schlimm er war. Sie hatte sich halt etwas erschreckt, so wie ich auch.
Danke schon mal und Grüße
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Sternchen
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Verfasst: Mi 7. Jul 2010, 06:18 |
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Registriert: Mi 24. Jun 2009, 18:32 Beiträge: 4649
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Ein Wegeunfall ist ein Arbeitsunfall und muss der BG gemeldet werden. Diese setzt sich dann mit Deiner Versicherung in Verbindung, warum rufst Du da nicht mal an?!
_________________ Gruß Sternchen
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Kiki
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Verfasst: Mi 7. Jul 2010, 06:27 |
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Administratorin |
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Registriert: Mi 24. Jun 2009, 15:17 Beiträge: 12178
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Allerdings ist die BG nur für Gesundheitsschäden beim Mitglied selbst zuständig. Alle Sachschäden und die Personenschäden auf der gegnerischen Seite werden von ihr nicht reguliert. Du solltest also deiner KFZ-Haftpflicht eine Info geben: Keine Sachschäden, aber da Unfallgegnerin schwanger vielleicht eine Beeinträchtigung wegen des Schrecks. (Und ja, gerade in den ersten Schwangerschaftswochen kann ein Schreck ziemlich heftige Auswirkungen haben, wollen wir hoffen, dass wirklich nichts ist.) Sachschäden bei einem Unfall auf dem Weg zur Arbeit kannst du allerdings von der Steuer absetzen.
Biene, ich drücke dir die Daumen, dass nichts mehr nachkommt und ihr euch beide von dem Schrecken schnell erholt.
_________________ Liebe Grüße Kiki
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Dagmar
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Verfasst: Mi 7. Jul 2010, 07:04 |
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Administratorin |
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Registriert: Do 11. Mär 2010, 14:42 Beiträge: 8093 Wohnort: Ulm
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Biene, es war ja auch für Dich ein Wegeunfall. Melde es auch bei Dir in der Firma der BG - die Formular-Ausfüllerei ist zwar nervig, aber Du bist auf der sicheren Seite
Liebe Grüße
_________________ Dagmar
I haven't lost my mind; it's backed up on tape somewhere!
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biene
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Verfasst: Mi 7. Jul 2010, 07:24 |
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Registriert: Fr 26. Jun 2009, 07:20 Beiträge: 4717
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Mönsch, es ist doch eigentlich nichts passiert. Die Werkstatt hat keinerlei Schäden festgestellt (der Lack ist nicht mal beschädigt, und keine Dellen), und der Arzt hat auch nichts gefunden bei ihr. Meine Versicherung war gestern abend nicht erreichbar. Ich ruf die heute an. Ich habe aber keine Lust hochgestuft zu werden,weil ne Arztrechnung von 150 Euro reinkommt.
Dagmar, warum soll ich was ausfüllen, wenn nichts passiert ist??? Mir erschließt sich das nicht ganz. Vielleicht kannst du das näher erläutern.
Jetzt warte ich mal, bis die Versicherung erreichbar ist.
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Dagmar
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Verfasst: Mi 7. Jul 2010, 07:30 |
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Administratorin |
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Registriert: Do 11. Mär 2010, 14:42 Beiträge: 8093 Wohnort: Ulm
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Biene, damit der Wegeunfall dokumentiert ist - wenn was nachkommen sollte (ok - wenn es schon am 1. Juli war und DU nix merkst, kommt sicher nix mehr mit Schleudertrauma / Gehirnerschütterung).
_________________ Dagmar
I haven't lost my mind; it's backed up on tape somewhere!
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nini
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Verfasst: Mi 7. Jul 2010, 07:44 |
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Registriert: Do 25. Jun 2009, 07:36 Beiträge: 1219
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Biene, doch, es ist zwar nervig, war aber auch absolut richtig von deiner Unfall"gegnerin", zum Arzt zu gehen. Also ich fürchte, da musste durch! Ich war vor ein paar Monaten auch erstaunt, wie viele Formulare ich nach einer unsanften Begegnung mit einer Glastür im Büro ausfüllen musste
_________________ Mir fällt gerade kein schlauer Spruch ein
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biene
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Verfasst: Mi 7. Jul 2010, 08:13 |
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Registriert: Fr 26. Jun 2009, 07:20 Beiträge: 4717
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Nicht dass es hier falsch rüberkommt. Es ist o.k., dass die Dame beim Arzt war. Ich bin in dem Punkt etwas robuster und dachte mir nur im Stillen, sie soll sich in Watte einpacken die Schwangerschaft über.
Ich frühstücke jetzt erst mal und dann ruf ich die Versicherung an.
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murmel
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Verfasst: Mi 7. Jul 2010, 08:16 |
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Registriert: Do 18. Jun 2009, 08:18 Beiträge: 5021
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Ich hatte ja vor vier Jahren einen schweren Unfall als mir ein Mädchen die Vorfahrt nahm, der Airbag auslöste und mein Auto Totalschaden war. Nach euren Kommentaren fällt mir ein, ich habe das damals gar nicht der BG gemeldet. Hab ich vergessen, obwohl ich 2-3 blaue Flecken hatte, J. gottseidank gar nichts.
Warte einfach mal ab Biene was passiert.
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biene
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Verfasst: Mi 7. Jul 2010, 08:51 |
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Registriert: Fr 26. Jun 2009, 07:20 Beiträge: 4717
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Sodele,
die Versicherung hat gemeint, es kann sein, dass die BG das abrechnet, kommt aber auch oft vor, dass sie das nicht tut, wegen irgendwelchen Verträgen. Ich muss jetzt nichts melden. Falls was kommen sollte, melden sie sich bei mir.
Gut, dann warte ich mal ab.
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Neddi
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Verfasst: Mi 7. Jul 2010, 09:01 |
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Registriert: Mi 24. Jun 2009, 09:22 Beiträge: 7935
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Murmel, war das dann überhaupt noch ein Wegeunfall, wenn J. im Auto saß? Das bedeutet ja, dass du einen Umweg zum Kindergarten gemacht hast, die BG ist da sehr streng.
Aber ist ja jetzt - nach 4 Jahren - auch egal.
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murmel
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Verfasst: Mi 7. Jul 2010, 09:12 |
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Registriert: Do 18. Jun 2009, 08:18 Beiträge: 5021
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keine Ahnung, der ging damals noch zu meiner Mutter. Ich wollte nur damit sagen, dass ich gar nicht an BG gedacht hatte und habe.
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Brösli
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Verfasst: Mi 7. Jul 2010, 11:35 |
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Registriert: Do 25. Jun 2009, 10:27 Beiträge: 4007
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Umwege wegen Kind-Abholen und -Wegbringen sind ok und der Weg zählt noch als Arbeitsweg. Nur wenn man einkaufen geht oder so, zählt das nicht mehr.
_________________ Es ist schwer, das Glück in uns zu finden, und es ist ganz unmöglich, es anderswo zu finden. Nicolas Chamfort
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murmel
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Verfasst: Mi 7. Jul 2010, 12:11 |
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Registriert: Do 18. Jun 2009, 08:18 Beiträge: 5021
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aha, gut zu wissen für die Zukunft, wobei zwischenzeitlich ist er ja schon in der Schule
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