Unbeantwortete Themen | Aktive Themen
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Autor |
Nachricht |
Ellen
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Verfasst: Do 28. Apr 2011, 12:33 |
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Moderatorin |
Registriert: Mi 24. Jun 2009, 11:02 Beiträge: 11813
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Ich weiß, es gibt gewisse Fristen. Bei nachfolgendem Fall bin ich mir nicht sicher, ob ich diese Unterlage wirklich aufbewahren muss:
Vor meiner Übernahme des Fuhrparks wurde für die Firmenfahrzeuge die Kfz-Versicherung geändert. Die Unterlagen vom alten Versicherer wie Police etc, Beitragsrechnung behalte ich, ist klar. Aber muss ich tatsächlich die damals gültigen "Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung von Nutz- und Flottenfahrzeugen" aufbewahren? Bei 20 Autos ergeben die zusammen einen Ordner, manchmal sind auch noch die Bedingungen von dem Versicherer davor drin. Mein Denken dazu:
Wir sind seit Ende 2010 nicht mehr dort versichert, alle offenen Schadensfälle sind abgerechnet, ich brauche diese Bedingungen nie mehr. Privat würde ich sie wegwerfen, aber darf ich das auch im Geschäftsleben tun? Weiß jemand näheres?
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Neddi
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Verfasst: Do 28. Apr 2011, 12:45 |
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Registriert: Mi 24. Jun 2009, 09:22 Beiträge: 7935
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Habt ihr für jedes Auto andere AGB/Versicherungen? Sonst wäre es ja nicht so viel.
Allerdings sind die AGB von Versicherungen doch Unterlagen, die man problemlos neu anfordern könnte, auch mit altem Stichtag. Meine Empfehlung: weg damit!
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Dotty
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Verfasst: Do 28. Apr 2011, 12:59 |
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Registriert: Do 25. Jun 2009, 12:09 Beiträge: 1362
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kannst sie nicht einscannen und die originale dann wegwerfen?
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