Unbeantwortete Themen | Aktive Themen
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Bika
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Verfasst: Di 1. Dez 2009, 10:07 |
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Wir hatten letzten Freitag Betriebsversammlung, wo u.a. auch das Thema Stellenbeschreibungen behandelt wurde. Einer der Betriebsräte hat dann wahrhaftig einen Vortrag gehalten, indem er behauptete, es sei falsch in einer Stellenbeschreibung nur die Stelle zu beschreiben; vielmehr müssten dort auch die individuellen Qualifikationen und Aufgaben des MA einfließen, der die Stelle besetzt, ansonsten wäre es eine "Funktionsbeschreibung". Unsere GF hätte uns dahingehend falsch informiert. Meines Erachtens stimmt das nicht. Ich hab mal gelernt, dass in einer Stellenbeschreibung nur die Stelle beschrieben wird, da der Stelleninhaber ja austauschbar ist. Der Begriff "Funktionsbeschreibung" ist mir nicht geläufig. Lieg ich da falsch und hab was nicht mitgekriegt??
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Ilona
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Verfasst: Di 1. Dez 2009, 10:13 |
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Registriert: Do 25. Jun 2009, 09:15 Beiträge: 6362 Wohnort: Zwischen Münsterland und Ruhrgebiet
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Der Betriebsrat hat da was durcheinander gewürfelt. Alles kann, nichts muss. Ich habe zur Funktionsbeschreibung einen Link gefunden. Demnach kann sie ergänzend und klarstellend wirken.
_________________ "To do is to be." - Nietzsche "To be is to do." - Kant "Do-be-do-be-do." - Sinatra
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Neddi
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Verfasst: Di 1. Dez 2009, 10:58 |
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Registriert: Mi 24. Jun 2009, 09:22 Beiträge: 7935
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Man kann doch nicht eine Stelle ständig neu in der Stellenbeschreibung beschreiben, nur weil der Stelleninhaber wechselt.
Meiner Meinung nach ist die Stellenbeschreibung unabhängig von der ausübenden Person.
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Cowichan
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Verfasst: Di 1. Dez 2009, 12:06 |
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Vielleicht hat sich der BR ja ein bisschen unglücklich ausgedrückt. Eine Stellenbeschreibung umfasst in der Regel die Aufgabenbeschreibung, die Anforderungen an den Stelleninhaber hinsichtlich Ausbildung und Qualifikation und die organisatorische Anbindung (Abteilung, vorgesetzte Stelle etc.), evtl. noch die Eingruppierung. Bika und Neddi, ihr habt Recht, auf keinen Fall darf die jeweilige Person, die die Stelle inne hat, beschrieben werden.
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Sternchen
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Verfasst: Di 1. Dez 2009, 12:19 |
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Registriert: Mi 24. Jun 2009, 18:32 Beiträge: 4649
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In meiner Stellenbeschreibung gab es den allgemeinen Teil wie von Cowichan beschrieben und den Teil, in dem beschrieben wurde, was genau meine Aufgaben sind aufgegliedert in %-Zahlen. Außerdem noch meine Qualifikation, also alle Weiterbildungskurse etc.
Es gibt mal wieder mehrere Möglichkeiten.
_________________ Gruß Sternchen
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Ilona
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Verfasst: Di 1. Dez 2009, 12:22 |
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Registriert: Do 25. Jun 2009, 09:15 Beiträge: 6362 Wohnort: Zwischen Münsterland und Ruhrgebiet
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sandrinchen
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Verfasst: Di 1. Dez 2009, 12:43 |
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Registriert: Mi 24. Jun 2009, 10:55 Beiträge: 19671 Wohnort: Frankenland
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Schöner Spruch Ilona - ist ja heut zu Tage eher selten...
_________________ Solange es Haare gibt, liegen sich die Menschen in denselben. Heinz Erhardt Liebe Grüße Sandrinchen (Quarkschneggle)
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Bika
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Verfasst: Di 1. Dez 2009, 13:35 |
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Ich glaub, ich muss mich mit diesem Thema mal näher befassen, da demnächst nach 13,5 Jahren von der GF erwogen wird, mir eine Stellenbeschreibung auszuhändigen Immerhin möchte ich da ein Wörtchen mitreden. Jetzt sehe ich schon etwas klarer. Steht in eurer SB auch alles drin, was ihr wirklich macht? Darin sehe ich noch bei mir das Problem. Einerseits soll ich alles Mögliche machen, andererseits wollen sie so wenig wie möglich bezahlen, also schreiben sie in die SB nur Lull und Lall rein
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Sternchen
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Verfasst: Di 1. Dez 2009, 13:44 |
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Registriert: Mi 24. Jun 2009, 18:32 Beiträge: 4649
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Ja steht drin, habe ich doch oben geschrieben.
_________________ Gruß Sternchen
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Helmine
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Verfasst: Di 1. Dez 2009, 13:53 |
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Registriert: Mi 24. Jun 2009, 10:51 Beiträge: 3428
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In der Organisationslehre bedeutet 'Stellenbeschreibung', in Deutsch Arbeitsplatzbeschreibung oder Englisch job description. Sie ist personenneutral und in Schriftform. Sie beschreibt eine Arbeitsstelle hinsichtlich ihrer Arbeitsziele, Aufgaben, Kompetenzen und Schnittstellen zu anderen Stellen. Die Funktionsbeschreibung bezieht sich auf das Funktionieren z.B. eines Prozesses. Bei der Beschreibung der Pflichten eines Projektausschusses z.B. wird die Funktuion iund ihre Auswirkungen beschrieben, manchmal auch in Form eines Pflichtenheftes. Allerdings ist das innerhalb der Organisatorengemeinscheft eine Huhn-Ei-Frage, denn personenbezogene Anmerkungen in der Stellenbeschreibung können auch hilfreich sein. Siehe hierzu: http://www.bibliothek-digital.de/static ... 7489-2.pdf
_________________ Helmine Stromausfall ist die Gelegenheit mit Ihrem Fön zu baden. (Rainald Grebe)
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