Unbeantwortete Themen | Aktive Themen
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[ 15 Beiträge ] |
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Autor |
Nachricht |
Ellen
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Verfasst: Di 8. Apr 2014, 08:49 |
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Moderatorin |
Registriert: Mi 24. Jun 2009, 11:02 Beiträge: 11797
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Ist es üblich, in einem Zeugnis (hier Zwischenzeugnis) in einem längeren Absatz das Unternehmen zu beschreiben, für das die Person gearbeitet hat? Es geht wie folgt los:
Frau ABC, geboren am xx, ist seit dem yy in unserem Unternehmen tätig.
.... Beschreibung des Unternehmens in 7 Zeilen ....
Dann folgt das eigentliche Zeugnis.
Ich kann mich an kein Zeugnis erinnern, indem eine Firma das getan hat (zumal mir dieser Text auch noch wie Eigenwerbung vorkommt).
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Kiki
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Verfasst: Di 8. Apr 2014, 08:55 |
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Administratorin |
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Registriert: Mi 24. Jun 2009, 15:17 Beiträge: 12171
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Warum nicht? Es kann nicht schaden, wenn der Leser ein paar Infos kriegt, für welchen Laden man gearbeitet hat.
_________________ Liebe Grüße Kiki
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wilmien
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Verfasst: Di 8. Apr 2014, 08:57 |
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Registriert: Do 25. Jun 2009, 05:41 Beiträge: 5378
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Mein ehemaliger AG hat sich mit 3 Zeilen kurz beschrieben, aber ohne Eigenwerbung. Finde ich gut, ebenso wie auch Kiki es beschreibt.
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Ellen
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Verfasst: Di 8. Apr 2014, 09:10 |
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Moderatorin |
Registriert: Mi 24. Jun 2009, 11:02 Beiträge: 11797
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Okay, danke für die Infos.
Noch eine Frage. Es heißt Ihr Verhalten zu Vorgesetzten, Kolleginnen und Kollegen sowie Kundinnen und Kunden .....
Sollte die Reihenfolgen nicht so sein? Vorgesetzte, Kunden, Kollegen?
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Käfer
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Verfasst: Di 8. Apr 2014, 09:15 |
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Registriert: Do 25. Jun 2009, 07:25 Beiträge: 13955 Wohnort: Bei den Spätzles
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Ja, es ist üblich bzw. gewünscht. Darin werden Größe, Branche und Produkte beschrieben, sowie die Marktstellung und ggf. Konzernzugehörigkeit. Die Informationen sollen in Zusammenhang zur Tätigkeit des AN stehen, wodurch Umfang und Detail abhängig von der Position sind.
Idealerweise werden im Verhalten intern und externe Kontakte getrennt. Also erst das Verhalten zu Vorgesetzten, Kollegen und ggf. Mitarbeiter und in einem weiteren Satz das externe Verhalten zu Geschäftspartnern und/oder Kunden. Hier würde ich auf weibliche Formen verzichten, das sind nur Füller. Habe ich bisher sonst auch noch nirgends gelesen.
_________________ _ K ä f e r
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nini
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Verfasst: Di 8. Apr 2014, 09:25 |
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Registriert: Do 25. Jun 2009, 07:36 Beiträge: 1215
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Auf jeden Fall heißt es "Verhalten gegenüber" und nicht "zu"!
_________________ Mir fällt gerade kein schlauer Spruch ein
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Ellen
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Verfasst: Di 8. Apr 2014, 09:31 |
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Moderatorin |
Registriert: Mi 24. Jun 2009, 11:02 Beiträge: 11797
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Nini , ist vielleicht die österreichische Schreibweise. Ich gebe es mal weiter. Noch eine Frage. Die Dame, für die das Zeugnis ist, steht eine Stufe unter meiner Vorgesetzten. Es unterschreiben links ihre Vorgsetzte und rechts "nur" die Personalreferentin. Die Kollegin fragt mich nun, ob das nicht das Zeugnis herabwürdigt, wenn nicht die Personalleiterin unterschreibt.
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Käfer
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Verfasst: Di 8. Apr 2014, 09:43 |
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Registriert: Do 25. Jun 2009, 07:25 Beiträge: 13955 Wohnort: Bei den Spätzles
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nini hat geschrieben: Auf jeden Fall heißt es "Verhalten gegenüber" und nicht "zu"! Stimmt. Mir ist der Status eines Personalreferenten nicht ganz klar. Das haben wir bei uns nicht. Bei uns unterschreibt entweder der Vorgesetzte (Abteilungsleiter) oder jemand von der Geschäftsleitung, was das Zeugnis dann natürlich noch aufwertet. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Ausstellung durch einen Personalreferenten höherwertiger sein soll ...
_________________ _ K ä f e r
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Ellen
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Verfasst: Di 8. Apr 2014, 09:49 |
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Moderatorin |
Registriert: Mi 24. Jun 2009, 11:02 Beiträge: 11797
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Personalreferentin bedeutet hier, sie betreut das Personal eines bestimmten Bereiches. Ich vermute, ähnlich wie eine Personalsachbearbeiterin. Die Kollegin meint, weil nicht die Personalleiterin sondern "nur" die Referentin unterschreibt, setzt das den Wert des Zeugnisses womöglich herab. Vielleicht ist das aber auch eine österreichische Gepflogenheit und hat nichts zu bedeuten.
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yoshi
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Verfasst: Di 8. Apr 2014, 09:51 |
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Registriert: Di 23. Jun 2009, 10:16 Beiträge: 3922
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In meinem letzten Zeugnis steht oben drüber auch ein Passus über das Unternehmen.
Ich kenne es nur so, dass der Oberboss unterschreibt (das war bei mir auch immer der direkte Vorgesetzte).
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Britta
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Verfasst: Di 8. Apr 2014, 11:40 |
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Registriert: Mi 24. Jun 2009, 13:08 Beiträge: 9328
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Ellen, wissen denn Außenstehende den Unterschied zwischen Leiterin und Referentin?
_________________ Mut zum Egoismus führt zu mehr Gelassenheit
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nele
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Verfasst: Di 8. Apr 2014, 12:00 |
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Registriert: Mi 17. Jun 2009, 20:18 Beiträge: 8687
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Bei einem Zeugnis aus einer Nicht-Behörde, das zusätzlich zur Unterschrift des Vorgesetzten die einer Personalreferentin trägt, würde ich vielleicht stutzen, das Zeugnis aber nicht als im Wert herabgesetzt sehen. Ich würde eher annehmen, dass die Firma keine Ahnung vom Zeugnisschreiben hat Bei Behörden wäre ich mir nicht so sicher, ob eine Personalreferentin nicht mit einer Personalleiterin gleichzusetzen wäre.
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Käfer
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Verfasst: Di 8. Apr 2014, 12:03 |
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Registriert: Do 25. Jun 2009, 07:25 Beiträge: 13955 Wohnort: Bei den Spätzles
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nele hat geschrieben: Bei einem Zeugnis aus einer Nicht-Behörde, das zusätzlich zur Unterschrift des Vorgesetzten die einer Personalreferentin trägt, würde ich vielleicht stutzen, das Zeugnis aber nicht als im Wert herabgesetzt sehen. Ich würde eher annehmen, dass die Firma keine Ahnung vom Zeugnisschreiben hat So sehe ich es auch. Die Unterschrift hat da eigentlich nichts zu suchen.
_________________ _ K ä f e r
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Kiki
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Verfasst: Di 8. Apr 2014, 12:05 |
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Administratorin |
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Registriert: Mi 24. Jun 2009, 15:17 Beiträge: 12171
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Bei uns werden alle offiziellen Dokumente von zwei Leuten unterschrieben (Vier-Augen-Prinzip). Wenn der Personalreferent Handlungsvollmacht hat, also i. V. unterschreibt, dann sollte das wohl ausreichend sein. Aber Österreich tickt da vielleicht anders.
_________________ Liebe Grüße Kiki
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Ellen
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Verfasst: Di 8. Apr 2014, 12:44 |
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Moderatorin |
Registriert: Mi 24. Jun 2009, 11:02 Beiträge: 11797
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Danke euch allen. Ihr habt sehr geholfen.
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