Unbeantwortete Themen | Aktive Themen
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Autor |
Nachricht |
relax
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Verfasst: Mi 10. Mär 2010, 18:22 |
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Hallo,
muss einem Bewerber die Verpflegungspauschale erstattet werden? Ich habe als Bewerber noch nie eine Verpflegungspauschale berechnet und wir zahlen sie auch den Mitarbeitern nicht.
Wie ist das bei Euch?
Vielen Dank für Eure Hilfe. relax
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nele
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Verfasst: Mi 10. Mär 2010, 19:04 |
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Registriert: Mi 17. Jun 2009, 20:18 Beiträge: 8687
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wenn der Bewerber uns nur die Fahrt- und/oder Übernachtungskosten in Rechnung stellt, bekommt er auch nur die erstattet. Ist er so schlau, auch Spesen anzusetzen, bekommt er auch die *g*
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Kiki
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Verfasst: Mi 10. Mär 2010, 19:11 |
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Administratorin |
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Registriert: Mi 24. Jun 2009, 15:17 Beiträge: 12178
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Wenn der Personaler schlau war, hatte er dem Bewerber geschrieben, dass die Reisekosten entsprechend der im Unternehmen geltenden Richtlinien erstattet werden. Wenn es generell keine Verpflegungspauschale gibt (Reisekostenordnung), dann kann er keine bekommen. Aber eigentlich stünde ihm eine zu.
_________________ Liebe Grüße Kiki
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Nate19
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Verfasst: Mi 10. Mär 2010, 20:57 |
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Wenn nicht ausdrücklich in der Einladung stand, dass keine Fahrtkosten erstattet werden müssen Fahrtkosten erstattet werden. Wir bezahlen z. B. ab 50 km Anfahrtsweg (lt. unseren Richtlinien DB 2. Klasse). Unter 50 km kommt der Passus "Wir bezahlen keine Fahrtkosten" in den Einladungsbrief.
LG Nate
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Ellen
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Verfasst: Mi 10. Mär 2010, 23:37 |
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Moderatorin |
Registriert: Mi 24. Jun 2009, 11:02 Beiträge: 11818
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Ich weiß aus meiner eigenen Jobsuche, dass einige Firmen bei der Einladung schreiben, sie erstatten keine Kosten. Ein paar wenige fragte ich nach Kostenerstattung (vorwiegend die in Liechtenstein) und bekam einen etwas irritierten Blick zurück. Hab's aufgegeben. Auch war es manchen zuviel, den Antrag vom Arbeitsamt auszufüllen bzw. abzustempeln.
Dachte auch, ich bekomme die Fahrtkosten vom Arbeitsamt erstattet. Hätte ich auch, wenn ich für jedes Bewerbungsgespräch einen Erstattung auf Kosten eingereicht hätte (Bürokratismus pur). Somit sind mir vom letzten Bewerbungszyklus rund 360 Euro flöten gegangen. Ich habe dazu gelernt und gebe diese Info an alle weiter, die derzeit arbeitslos sind: Beantrag die Kosten im Vorfeld. Und lasst euch bestätigen, das keine Fahrtkosten erstattet werden. (grmpf, hab heute vergessen, das Formular mitzunehmen, reiche das aber nach.)
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Neddi
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Verfasst: Do 11. Mär 2010, 07:52 |
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Registriert: Mi 24. Jun 2009, 09:22 Beiträge: 7935
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Die Reisekosten, auf denen du sitzenbleibst, kannst du zumindest in der Steuererklärung geltend machen.
Und *zwinker* bitte niemals Kosten beantragen! *lach*
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Ellen
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Verfasst: Do 11. Mär 2010, 11:00 |
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Moderatorin |
Registriert: Mi 24. Jun 2009, 11:02 Beiträge: 11818
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Ja, ich weiß, Neddi.
Oh stimmt, es muss heißen "Unkosten beantragen" *ggg*
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Neddi
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Verfasst: Do 11. Mär 2010, 11:23 |
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Registriert: Mi 24. Jun 2009, 09:22 Beiträge: 7935
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relax
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Verfasst: Do 11. Mär 2010, 14:11 |
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Och, mir ging es gar nicht um die Reisekosten, eher um die Verpflegungspauschale. Die Headhunterin hat dem Bewerber die Erstattung der Reisekosten erwähnt, aber die Verpflegungspauschale nicht ausdrücklich erwähnt - deshalb meine Frage.
Vielen Dank für Eure Hilfe! relax
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sandrinchen
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Verfasst: Do 11. Mär 2010, 14:34 |
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Registriert: Mi 24. Jun 2009, 10:55 Beiträge: 19685 Wohnort: Frankenland
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Wurde bei uns noch nie gezahlt und auch nicht angefragt. Wir zahlen auch nur Fahrtkosten wenn jemand anfragt.
_________________ Solange es Haare gibt, liegen sich die Menschen in denselben. Heinz Erhardt Liebe Grüße Sandrinchen (Quarkschneggle)
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