Ein AD aus dem Ausland ist mit unserem Firmenwagen geblitzt worden (scheint gerade Mode bei uns zu sein
). 2-monatiges Fahrverbot in Deutschland. Da er im Ausland lebt, kann er bei sich weiterfahren, eben nur nicht im Fahrverbotszeitraum in Deutschland.
Soweit so gut. Das bedeutet nun, da unser AD seinen Wohnsitz im Ausland hat, wird das Fahrverbot nun in seinem deutschen Führerschein vermerkt. Dies geschieht in Deutschland, bei der zuständigen Behörde.
Weiß jemand Antworten auf folgende Fragen, weil er so einen Fall schon hatte?
a) Ist der Vermerk auf ewig im Führerschein zu sehen?
b) Bekommt der AD seinen Führerschein nach Eintragung des Vermerkes sofort wieder zurück oder erst wenn das Fahrverbot abgelaufen ist?
c) Wie wird der Vermerk im Führerschein wieder "gelöscht"?