Unbeantwortete Themen | Aktive Themen
|
Seite 1 von 1
|
[ 12 Beiträge ] |
|
Autor |
Nachricht |
yoshi
|
Verfasst: Mo 26. Okt 2009, 09:25 |
|
Registriert: Di 23. Jun 2009, 10:16 Beiträge: 3922
|
Mein Mann hat eine Mitarbeiterin, die im Laufe ihrer Zeit mehrere Böcke geschossen hat. Zum letzten Bock hat er ein Gesprächsprotokoll zwischen ihr und ihm verfasst und sie gebeten, es mit dem Zusatz "zur Kenntnis genommen" zu unterschreiben. Das verweigert sie mit der Begründung, das sei "nah an der Bedeutung "einverstanden"". Kann man jemanden zwingen, ein Protokoll zur Kenntnis zu nehmen?
|
|
Nach oben |
|
|
Anzeige
|
Verfasst: Mo 26. Okt 2009, 09:25 |
|
|
|
Nach oben |
|
|
Ilona
|
Verfasst: Mo 26. Okt 2009, 09:31 |
|
Registriert: Do 25. Jun 2009, 09:15 Beiträge: 6362 Wohnort: Zwischen Münsterland und Ruhrgebiet
|
Zwingen kann man sie nicht. Da hilft nur der Vermerk: Hat Unterschrift nach Gespräch am ... verweigert.
_________________ "To do is to be." - Nietzsche "To be is to do." - Kant "Do-be-do-be-do." - Sinatra
|
|
Nach oben |
|
|
yoshi
|
Verfasst: Mo 26. Okt 2009, 09:33 |
|
Registriert: Di 23. Jun 2009, 10:16 Beiträge: 3922
|
|
Nach oben |
|
|
carolina
|
Verfasst: Mo 26. Okt 2009, 11:36 |
|
Registriert: Fr 26. Jun 2009, 06:45 Beiträge: 4632 Wohnort: Tschöö Spanish Outback - :(
|
Doofe Fuschel! Als ich damals meine Kündigung unterschreiben sollte, habe ich handschriftlich druntergesetzt "Erhalten und zur Kenntnis genommen, nicht einverstanden." ... und dank dieses Zusatzes hat mir der Richter eine Abfindung zugesprochen.
_________________ Caro
Zum Glück sind Sie Ingenieur! Bei Ihrem Taktgefühl wären Sie ein lausiger Psychiater ... (Kirk zu Scottie in "Treffen der Generationen")
Natürlich komm ich in die Hölle...sogar mit V.I.P.-Bändchen und Freigetränk!
|
|
Nach oben |
|
|
Sternchen
|
Verfasst: Mo 26. Okt 2009, 12:09 |
|
Registriert: Mi 24. Jun 2009, 18:32 Beiträge: 4649
|
Ich würde so schnell auch nix unterschreiben!
_________________ Gruß Sternchen
|
|
Nach oben |
|
|
Kiki
|
Verfasst: Mo 26. Okt 2009, 13:12 |
|
|
Administratorin |
|
Registriert: Mi 24. Jun 2009, 15:17 Beiträge: 12175
|
Mit einem Zusatz wie Caro ihn verwendet hat, kann man so was schon unterschreiben. Vielleicht hätte er ihr das einfach empfehlen können? Einen Text, mit dessen Inhalt ich möglicherweise nicht einverstanden bin, einfach unterschreiben würde ich übrigens auch nicht. Und ansonsten kann man das Ding per Einwurfeinschreiben zu ihr nach Hause schicken, oder per E-Mail mit Lesebestätigung.
_________________ Liebe Grüße Kiki
|
|
Nach oben |
|
|
Hannah
|
Verfasst: Mo 26. Okt 2009, 13:20 |
|
Registriert: Mo 6. Jul 2009, 14:30 Beiträge: 12664
|
Kiki hat geschrieben: Und ansonsten kann man das Ding per Einwurfeinschreiben zu ihr nach Hause schicken, oder per E-Mail mit Lesebestätigung. mit dem Einwurfeinschreiben musste mein Mann letztens auch mal machen mit E-mail bin ich mir nicht sicher - ich glaube, da gilt wenn eher ein Fax
|
|
Nach oben |
|
|
carolina
|
Verfasst: Mo 26. Okt 2009, 13:32 |
|
Registriert: Fr 26. Jun 2009, 06:45 Beiträge: 4632 Wohnort: Tschöö Spanish Outback - :(
|
Mittlerweile gibt es doch auch "E-Mail-Einschreiben" ... inwieweit die aber vor Gericht als beweiskräftige Dokumente gelten, kann ich leider nicht sagen.
_________________ Caro
Zum Glück sind Sie Ingenieur! Bei Ihrem Taktgefühl wären Sie ein lausiger Psychiater ... (Kirk zu Scottie in "Treffen der Generationen")
Natürlich komm ich in die Hölle...sogar mit V.I.P.-Bändchen und Freigetränk!
|
|
Nach oben |
|
|
yoshi
|
Verfasst: Mo 26. Okt 2009, 13:37 |
|
Registriert: Di 23. Jun 2009, 10:16 Beiträge: 3922
|
Nicht falsch verstehen, es ging lediglich um ein Gesprächsprotokoll und sie sollte sich nicht mit irgendetwas einverstanden erklären, sondern lediglich quittieren, dass sie den Inhalt gelesen (zur Kenntnis genommen) hat.
Es war keine Abmahnung oder ein Schreiben, in dem Dinge standen, die sie nicht akzeptieren konnte. Nur heute muss man als Arbeitgeber seine Mitarbeiter mindestens ein- oder mehrmals auf Dinge hinweisen, mit denen man nicht einverstanden ist, bevor man jemanden abmahnt.
|
|
Nach oben |
|
|
Cowichan
|
Verfasst: Mo 26. Okt 2009, 14:02 |
|
|
Meines Erachtens kann man niemanden zu einer Unterschrift zwingen. Ich würde mir entsprechend auf das Protokoll vermerken, dass ich es mit ihr eingehend über ihre Fehlleistung gesprochen habe und welche weiteren Absprachen/Maßnahmen vereinbart wurden. Auch das sie nicht unterzeichnen wollte, würde ich entsprechend vermerken. Ein Gegenzeichnen bedeutet doch sowieso erstmal nichts, man kann dennoch beim nächsten Fehlverhalten abmahnen. Generell sollte man bei solchen Gesprächen noch jemanden dabei haben, der das Protokoll zur Not bestätigen kann. Möglichst die Person, die am Schluß die Abmahnung oder Kündigung schreiben muss. Eine weitere Alternnative ist ein Ermahnungsschreiben, das man ihr entweder persönlich oder per Einschreiben mit Rückschein zustellt.
|
|
Nach oben |
|
|
Käfer
|
Verfasst: Mo 2. Nov 2009, 13:53 |
|
Registriert: Do 25. Jun 2009, 07:25 Beiträge: 13957 Wohnort: Bei den Spätzles
|
In dem Fall hätte er auch eine Ermahnung oder sogar eine Abmahnung schreiben können. Hat er die Maßnahme mal in Erwägung gezogen?
_________________ _ K ä f e r
|
|
Nach oben |
|
|
snowflake
|
Verfasst: Do 5. Nov 2009, 12:31 |
|
Registriert: Fr 10. Jul 2009, 13:28 Beiträge: 117 Wohnort: München
|
Sternchen hat geschrieben: Ich würde so schnell auch nix unterschreiben! Ich auch nicht. Sehe ich so wie die Kollegin - könnte man ja als Einverständnis mit den Tatsachen werten, die einem zur Last gelegt werden.
_________________
|
|
Nach oben |
|
|
|
Seite 1 von 1
|
[ 12 Beiträge ] |
|
Wer ist online? |
0 Mitglieder |
|
Du darfst keine neuen Themen in diesem Forum erstellen. Du darfst keine Antworten zu Themen in diesem Forum erstellen. Du darfst deine Beiträge in diesem Forum nicht ändern. Du darfst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Du darfst keine Dateianhänge in diesem Forum erstellen.
|
|