Ich habe geschrieben:
Erteilung eines Wohnrecht
es
Kollegin meint: Ohne e, also Wohnrechts. Man würde das schon lange nicht mehr mit e schreiben.
Frage an euch:
Was ist richtig, und wenn meine Fassung, gibt es irgendwo eine Erklärung für die Daseinsberechtigung meines "e"? Ich glaube nämlich, dass es mit "e" ist. Aber glauben heißt nicht wissen
.