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 Betreff des Beitrags: Abrechnung Teilnehmergebühren
BeitragVerfasst: Mo 19. Aug 2019, 12:27 
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Ich hab hier eine Rechnung Teilnehmergebühren, darin enthalten Gebühren für das Mittagessen

Jetzt kommt unsere Verwaltung und will eine Bescheinigung ob das Mittagessen zwingend mitgebucht werden musste.

Musste es nicht.
Und nun? Mittagessen vor Ort bezahlen geht nicht.
Rechnung muss neu ausgestellt werden und die Mitarbeiter überweisen den Betrag?

Wie wird das bei euch gehandhabt?

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 Betreff des Beitrags: Re: Abrechnung Teilnehmergebühren
BeitragVerfasst: Mo 19. Aug 2019, 12:41 
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Wenn die Teilnahme an der Veranstaltung teil einer Dienstreise war, dann wird die Verpflegungspauschale für das Mittagessen (wahlweise auch das gesamte Mittagessen) in der Reisekostenabrechnung abgezogen.

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Liebe Grüße
Kiki


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 Betreff des Beitrags: Re: Abrechnung Teilnehmergebühren
BeitragVerfasst: Mo 19. Aug 2019, 12:48 
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die Verpflegungspauschale abziehen - ist üblich.

Aber ich habe eine Rechnung INKL. der Gebühren für das Mittagessen (wird ja immer extra ausgewiesen) und eben diese Gebühren werden nicht gezahlt.

Teilnehmergebühren werden gezahlt, aber das Mittagessen nicht. Die Firma muss aber an das Geld für das Mittagessen kommen

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 Betreff des Beitrags: Re: Abrechnung Teilnehmergebühren
BeitragVerfasst: Mo 19. Aug 2019, 13:00 
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Dann könnte der Teilnehmer die Gesamtgebühr überweisen und sich über die Reisekostenabrechnung erstatten lassen.

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Kiki


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 Betreff des Beitrags: Re: Abrechnung Teilnehmergebühren
BeitragVerfasst: Mo 19. Aug 2019, 13:53 
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schmunzel - Kiki, darum geht es doch: Verpflegung ist nicht erstattungsfähig

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 Betreff des Beitrags: Re: Abrechnung Teilnehmergebühren
BeitragVerfasst: Mo 19. Aug 2019, 14:38 
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Aber wenn er eine Reisekostenabrechnung macht, kriegt er stattdessen die Verpflegungspauschale ausgezahlt. Bei uns wird Verpflegung erstattet, wenn sie Teil der Veranstaltung war, z. T. sogar ohne Abzug der Pauschale, wenn es ein von Dritten bezahltes Geschäftsessen war.

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Kiki


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 Betreff des Beitrags: Re: Abrechnung Teilnehmergebühren
BeitragVerfasst: Di 20. Aug 2019, 06:18 
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Dann muss halt das Essen rausgerechnet werden & wenn er selbst zahlt wird auch keine Verpflegungspauschale abgerechnet

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Dagmar

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 Betreff des Beitrags: Re: Abrechnung Teilnehmergebühren
BeitragVerfasst: Di 20. Aug 2019, 07:23 
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Kiki, das Problem ist: Diese Verpflegung ist nicht Teil der Konferenz.

Der Veranstalter will sein Geld. Wenn die Reisekostenstelle das nicht mit anweist, muss das privat überwiesen werden. Da kann man sich für den Veranstalter das Chaos vorstellen

Der Veranstalter tippt sich an den Kopp und sagt: jetzt macht mal halblang, wir stellen für euch paar Männekes nicht unser Programm um und nehmen die Verpflegung raus. (OK ganz so deutlich hat sie es nicht gesagt)

Unsere Reisekostenstelle hat das Problem jetzt so gelöst: Wenn ich bestätige, dass die Mitarbeiter auf ihr gesamtes Tagegeld verzichten, wird das Mittagessen mit angewiesen.

So löst man hier im öffentlichen Dienst Probleme....

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 Betreff des Beitrags: Re: Abrechnung Teilnehmergebühren
BeitragVerfasst: Di 20. Aug 2019, 07:59 
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Britta hat geschrieben:
Unsere Reisekostenstelle hat das Problem jetzt so gelöst: Wenn ich bestätige, dass die Mitarbeiter auf ihr gesamtes Tagegeld verzichten, wird das Mittagessen mit angewiesen.

So löst man hier im öffentlichen Dienst Probleme....


So würden wir das auch machen. Wenn man vom Veranstalter verpflegt wird, wird keine Reisekostenpauschale (= Tagegeld) gezahlt.

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Liebe Grüße
Kiki


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 Betreff des Beitrags: Re: Abrechnung Teilnehmergebühren
BeitragVerfasst: Di 20. Aug 2019, 08:03 
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Dagmar

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 Betreff des Beitrags: Re: Abrechnung Teilnehmergebühren
BeitragVerfasst: Di 20. Aug 2019, 08:29 
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Bei uns wäre der Teufel los, weil das im Vorfeld nicht geklärt wurde ... :oops:

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Es ist schwer, das Glück in uns zu finden, und es ist ganz unmöglich, es anderswo zu finden.
Nicolas Chamfort


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 Betreff des Beitrags: Re: Abrechnung Teilnehmergebühren
BeitragVerfasst: Di 20. Aug 2019, 13:08 
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Brösli - ich habe dieses Jahr mind. 25 x Teilnehmergebühren inkl. Verpflegung abgerechnet. Nicht eine Nachfrage - alles wurde bezahlt und Tagegeld + Verpflegungskosten abgerechnet

Und jetzt: Peng - von jetzt auf gleich. Aber jetzt ist es egal. Wobei das auch nicht korrekt ist. Tagegeld ist höher als die Verpflegungskosten (Tagegeld 13,00 / Verpflegung kostet 7,50 Mittagessen. D.h. die Mitarbeiter verzichten auf Geld. Aber das ist mir ausnahmsweise wurscht, das Ding ist von meinem Tisch

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 Betreff des Beitrags: Re: Abrechnung Teilnehmergebühren
BeitragVerfasst: Fr 23. Aug 2019, 09:33 
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Beiträge: 2567
Bei eintägigen Seminaren gibt es bei uns keine Verpflegungspauschale. Wenn man allerdings am Vortag anreist, um rechtzeitig da zu sein, dann schon ;-)
Generell sollten die Teilnehmer aber bitte erst am Morgen anreisen - das wird natürlich in jeder Abteilung anders gehandhabt und die Kosten zahlt dafür zahlt dann trotzdem die Personalabteilung. Und die reisen natürlich brav morgens an...

_________________
Blumen lassen einen Teil ihres Duftes in der Hand desjenigen,
der sie verschenkt.

Chinesisches Sprichwort


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