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BeitragVerfasst: Di 3. Mai 2011, 12:19 
Hallo,

ich habe zwar schon seeeehr lange nicht mehr im Forum geschrieben, aber heute wollte ich mal eine Frage zum Arbeitsrecht stellen.

Situation:
Eine Mitarbeiterin (unbefristet Angestellt, Teilzeit) arbeitet an 3 Tagen in der Woche (Mo - Mi). Bei uns gilt vertraglich die Regelung bei Arbeitsunfähigkeit bei fortbestehender Erkrankung nach dem 3. Kalendertag eine AU vorzulegen. Vertraglich ist eine Wochenarbeitszeit vereinbart - die Regelung diese an diesen 3 Tagen in der Woche abzuleisten ist intern abgesprochen.
Die Kollegin wohnt nicht am Arbeitsort sondern ca. 1 Fahrstunde entfernt. Daher hat sie z.B. bei Ihrer heutigen Krankmeldung mitgeteilt, dass sie nicht Autofahren kann und daher auch diese Woche nicht arbeiten kommt.

Diese Begründung wurde bereits mehrfach angeführt. Daher soll ich jetzt einen Vorschlag machen, wie man in dem Fall reagieren kann. Ich bin neu im Personalbereich also noch seeehr grün ;)

Meine Fragen:
1) Aufgrund der vereinbarten Wochenarbeitszeit müsste die Mitarbeiterin entweder an anderen Tagen kommen (bzw. Heimarbeit machen sofern möglich) oder eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen wenn sie den Rest der Woche nicht kommt. Richtig?
2) Eine Änderung der bestehenden betrieblichen AU Regelung müsste für alle Mitarbeiter gemacht werden aufgrund der Gleichstellung. Ist das richtig?

Ich freue mich auf Eure Antworten!

LG
Eule


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BeitragVerfasst: Di 3. Mai 2011, 14:23 
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Wohnort: Zwischen Münsterland und Ruhrgebiet
Wenn Mo - Mi als Arbeitstage vereinbart sind und sie meldet sich krank, braucht sie nicht die Zeit an den anderen Tagen nachzuarbeiten.
Wenn Sie Urlaub macht ist es doch genau so.

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BeitragVerfasst: Di 3. Mai 2011, 14:38 
o.k. - aber dann bräuchte sie ja nie eine AU vorlegen. Denn wenn erst nach dem 3. Kalendertag mit Krankheit eine AU vorgelegt werden muss und sie nur 3 Arbeitstage hat wäre ja allem Tür und Tor geöffnet. Das kann aber doch auch nicht sein, oder?


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BeitragVerfasst: Di 3. Mai 2011, 14:52 
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Registriert: Do 25. Jun 2009, 10:15
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Wohnort: Zwischen Münsterland und Ruhrgebiet
Wenn sie sich ab Montag krank meldet, wäre der dritte Tag ja Mittwoch.

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BeitragVerfasst: Di 3. Mai 2011, 17:44 
Nein, normalerweise nicht denn es heißt " Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens am darauf folgenden Arbeitstag vorzulegen." Die Tage 1 - 3 sind AU frei. Wenn ich z.B. Freitag krank werde und komme am Montag wieder arbeiten ist alles o.k. - bin ich Montag immer noch krank muss ich eine AU vorlegen.


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BeitragVerfasst: Mi 4. Mai 2011, 06:49 
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Bei uns heißt es bei allen Regelungen zu Urlaub und Gleitzeit immer "für Teilzeitkräfte anteilig" ... ob man das auch so auf die Krankmeldung anwenden darf, weiß ich allerdings nicht


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