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BeitragVerfasst: Di 13. Sep 2016, 07:13 
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Hallo zusammen,

ich bin kein Personaler und möchte es richtig machen.

Wie lange bewahrt ihr die Bewerbungsunterlagen noch auf, wenn ihr euch für jemand entschieden habt? Denke, dass 3 Monate völlig ausreichend sind.
Dann wird doch komplett allles, auch das Absageschreiben vernichtet, oder?

Bin gerade etwas verunsichert und frage lieber bei euch mal nach, wie es richtig ist.

Besten Dank und einen schönen Tag euch allen.

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BeitragVerfasst: Di 13. Sep 2016, 09:12 
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Ich lösche die immer gleich raus - die meisten kommen eh mit Mail. Bei den anderen heb ich das Deckblatt und unsere Antwort auf.

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BeitragVerfasst: Di 13. Sep 2016, 09:21 
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Danke Sandrinchen für deine schnelle Antwort. :bussi:

Wie lange bewahrst du das Deckblatt und eure Antwort auf?

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BeitragVerfasst: Di 13. Sep 2016, 10:15 
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müsste ich mal nachsehen - schon einige Zeit, muss aber glaub ich nicht so lange... 3 Monate oder müssten sie höchstens...

ich glaube für evtl. Klagefälle sollte man die Bewerbungen 2 Monate aufheben...

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BeitragVerfasst: Di 13. Sep 2016, 12:33 
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3 Monate werden als gerechtfertigt angesehen, eben, falls jemand gegen die Absage klagt.

https://www.datenschutzbeauftragter-inf ... rberdaten/
https://www.haufe.de/compliance/managem ... 61218.html

Ja, es muss alles vernichtet werden. Sämtliche Daten sind zu löschen.

Bewahrt Ihr echt eine Kopie des Anschreibens auf? Bei uns geht das meiste digital bzw. über SAP. Selten, dass ich mal so eine Absage schreibe, aber ich kopiere mir nie das Absageschreiben.
Sollte tatsächlich mal jemand klagen, hätten wir im Zweifel nicht mal die Bewerbung. Allerdings bin ich jetzt dazu übergegangen, die Bewerbungen zu scannen und die Mappe zurückzusenden. Ich finde das Handling so praktischer, zu oft hab ich schon schriftliche Bewerbungen suchen müssen und ups, keiner hatte sie...

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BeitragVerfasst: Di 13. Sep 2016, 13:59 
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Wenn es per Post kommt muss ich ja was schreiben und zurück schicken - sonst alle per E-Mail und da heb ich nix auf...

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BeitragVerfasst: Mi 14. Sep 2016, 08:50 
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D. h. du kopierst das Anschreiben, wenn es per Post rausgeht? Warum?
Bei uns läuft das ganze Bewerbermanagement über SAP, ich könnte mir die Anschreiben jederzeit ziehen. Aber manchmal lege ich die Bewerber gar nicht erst an und dann gibt's eine Word-Absage. Aber das Absageschreiben kopiere ich mir trotzdem nicht. Ehrlich gesagt hebe ich nicht mal das Anschreiben auf. Auch das ist nicht aussagekräftig. Dann müsste ich ja den Lebenslauf kopieren, evtl. sogar die ganze Bewerbung, weil vielleicht das fehlende Zeugnis ausschlaggebend war oder so... Ein ziemlicher Aufwand dafür, dass es doch eher unwahrscheinlich ist, dass der Bewerber klagt.

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BeitragVerfasst: Mi 14. Sep 2016, 08:59 
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Ich glaube, bei mir steht ein Betonklotz auf der Leitung. Deshalb frage ich nochmals so blöd nach.

Alles bedeutet doch, auch unser Absageschreiben ist zu vernichten. Oder?

Danke für eure Geduld mit mir. :bussi:

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BeitragVerfasst: Mi 14. Sep 2016, 09:02 
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Das interessiert mich jetzt aber auch. Ist das alles Geschmackssache oder gibt es da gesetzliche Regelungen?

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Es ist schwer, das Glück in uns zu finden, und es ist ganz unmöglich, es anderswo zu finden.
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BeitragVerfasst: Mi 14. Sep 2016, 09:51 
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Ich hebs auf weil ich die Absagen nicht pro Person speicher - heißt ich hab da nix... ich überschreib das immer wieder mit den neuen Angaben...

Wie die willst Waldwichtel ... dein Anschreiben musst du nicht vernichten

Das mit den 2-3 Monaten ist eine Empfehlung für evtl. Klagen - aber nicht zwingend vorgeschrieben... das steht alles sehr lax im Text

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BeitragVerfasst: Mi 14. Sep 2016, 11:41 
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Alles heißt alles. Das ist eine Frage des Datenschutzes. Und private Adressdaten sind auch geschützt.

Es gibt eine gesetzliche Regelung, dass alle persönlichen Daten unverzüglich zu vernichten sind. Mir fehlt nur gerade der Paragraph, aber uns haben das schon ein, zwei Bewerber geschickt.
In der Praxis heißt das, dass 3 Monate akzeptabel sind und in diesem Fall "unverzüglich" bedeuten, da man ja sonst bei einer Klage nichts mehr nachvollziehen könnte. Sprich, falls in diesen 3 Monaten irgendwas mit den Bewerberdaten passiert, kann man es damit begründen. Manchmal bewirbt sich ja jemand nochmal und das System hat noch die alten Daten gespeichert und keiner merkt, dass die E-Mal-Adresse z. B. sich geändert hat. Der Bewerber merkt das aber vielleicht, weil er sich erinnert, dass er beim letzten Mal eine andere benutzt hat und kann nun Rabatz machen. Denn die alte war ja unverzüglich zu löschen...

Wie die Praxis bzgl. der Speicherung aussieht könnt Ihr Euch denken...

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