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Aushangpflichtige Gesetze

Fr 8. Jan 2010, 10:12

Es gibt aushangpflichtige Gesetze. Was passiert eigentlich, wenn man die nicht aushängt?

Re: Aushangpflichtige Gesetze

Fr 8. Jan 2010, 10:38

Wo kein Kläger, da kein Richter.

Müssen nicht am schwarzen Brett hängen, aber die Mitarbeiter müssen wissen, dass und wo sie in Gesetzestexte Einsicht nehmen können.

Genehmigungen z.B. für Sonntagsarbeit müssen ausgehängt werden.

Ansonsten geht es darum, dass die MA die Möglichkeit haben sich zu informieren.

Re: Aushangpflichtige Gesetze

Fr 8. Jan 2010, 11:16

Hängt man diese Gesetze nicht aus bzw. macht sie den Mitarbeiter nicht zugänglich drohen Bußgelder. Ein einfacher Hinweis reicht nicht aus. Der Gesetzestext oder die Verordnung muss dem Mitarbeiter zugänglich sein. Außerdem steht der Arbeitgeber im Rechtstreit dumm da, wenn er dieser Verpflichtung nicht nachkommt, z.B. im Schadenersatzfall.

http://www.personalpraxis24.de/aushangp ... e-gesetze/
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