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Bahnfahrt 1. Klasse begründen

Fr 16. Dez 2016, 08:20

jammer - mir fällt nix mehr ein. Mein Chef hat eine BahnCard 1. Klasse (50%). Tatsächlich nutzt er die auch. Was leider nicht heißt, dass ich das nicht begründen muss

Achtung: ich bin im öffentlichen Dienst - da ist Logik jetzt nicht vorauszusetzen nach dem Motto: ich habe eine BahnCard also nutze ich sie auch

Standarderklärung ist: Platz für Unterlagen und Beinfreiheit bei mehr als 3 Stunden Fahrt

Aber das reicht nicht mehr

Hat noch jemand eine sinnige Begründung?

Re: Bahnfahrt 1. Klasse begründen

Fr 16. Dez 2016, 08:41

1. Diese Bahncard-Ermäßigung gilt auch in der zweiten Klasse.

2. Begründung: Ruhe zum Arbeiten, Zeit ist Geld, keine Störung durch Schulklassen, Fußballfans und Kegelklubs.

(Bei uns dürfen alle Bahnfahrten ab 100 km 1. Klasse gebucht werden.)

Re: Bahnfahrt 1. Klasse begründen

Fr 16. Dez 2016, 09:04

Ist es seine private oder geschäftliche Bahncard? Wenn privat, ist dann bei Nutzung der Bahncard, um 1. Klasse zu fahren, der Preisunterschied zur nicht mit Bahncard gekauften 2. Klasse sehr hoch?

Weitere Begründung: Bei voller 2. Klasse kann nicht in Ruhe gearbeitet werden.
Trotz Platzreservierung kann es sein, dass der Platz belegt ist, was in der ersten Klasse meist nicht vorkommt.

Mehr Ruhe, mehr Komfort = der Reisende kommt ausgeruhter und somit fitter am Reiseziel an, bessere Voraussetzungen für ein anschließendes Meeting.

Re: Bahnfahrt 1. Klasse begründen

Fr 16. Dez 2016, 11:18

ah - die Ruhe - ist schon mal sehr gut - auch die Platzreservierung. Super - Dankeschön

Re: Bahnfahrt 1. Klasse begründen

Fr 16. Dez 2016, 11:22

Mehr fällt mir dazu jetzt auch nicht ein....

Re: Bahnfahrt 1. Klasse begründen

Fr 16. Dez 2016, 11:41

Habt Ihr keine offiziellen Reiserichtlinien ???


bei uns ist ab 200 km ok

Re: Bahnfahrt 1. Klasse begründen

Fr 16. Dez 2016, 11:50

Hier wäre noch das Bundesreisekostengesetz:

§ 4 Fahrt- und Flugkostenerstattung
(1) Entstandene Kosten für Fahrten auf dem Land- oder Wasserweg mit regelmäßig verkehrenden Beförderungsmitteln werden bis zur Höhe der niedrigsten Beförderungsklasse erstattet. Für Bahnfahrten von mindestens zwei Stunden können die entstandenen Fahrtkosten der nächsthöheren Klasse erstattet werden. Wurde aus dienstlichen oder wirtschaftlichen Gründen ein Flugzeug benutzt, werden die Kosten der niedrigsten Flugklasse erstattet. Kosten einer höheren Klasse regelmäßig verkehrender Beförderungsmittel können erstattet werden, wenn dienstliche Gründe dies im Einzelfall oder allgemein erfordern.
(2) Mögliche Fahrpreisermäßigungen sind zu berücksichtigen. Fahrtkosten werden nicht erstattet, wenn eine unentgeltliche Beförderungsmöglichkeit genutzt werden kann.
(3) Dienstreisenden, denen für Bahnfahrten die Kosten der niedrigsten Beförderungsklasse zu erstatten wären, werden bei einem Grad der Behinderung von mindestens 50 die Kosten der nächsthöheren Klasse erstattet.
(4) Wurde aus triftigem Grund ein Mietwagen oder ein Taxi benutzt, werden die entstandenen notwendigen Kosten erstattet.


https://www.gesetze-im-internet.de/brkg ... 10005.html

Re: Bahnfahrt 1. Klasse begründen

Fr 16. Dez 2016, 13:20

Hannah - nein, dann hätte ich ja hier keine Probleme. Wir müssen uns jedes Mal was neues aus den Fingern saugen...sehr ägerlich

Re: Bahnfahrt 1. Klasse begründen

Fr 16. Dez 2016, 13:21

gerade muss ich eine Begründung schreiben, warum eine Mitarbeiterin nach 8 Jahren mit dem gleichen PC jetzt einen Laptop erhält

grübel...vielelicht weil sie nicht mehr mit der Schreibmaschine schreibt?...Hier kann man sich nur die Haare raufen

Re: Bahnfahrt 1. Klasse begründen

Fr 16. Dez 2016, 13:23

ich weiß es wirklich nicht, ist wahrscheinlich eine doofe Frage: öffentlicher Dienst: zahlt das dann der Steuerzahler??

dann wäre eine Erklärung für 1. Klasse doch eigentlich "rechtens" ??? - ich verstehe auch deinen Chef ... aber trotzdem

Re: Bahnfahrt 1. Klasse begründen

Fr 16. Dez 2016, 13:27

Auch der öffentliche Dienst orientiert sich doch am Bundesreisekostengesetz.

Und beim PC: Rechenleistung, Speicherplatz, Anschlussmöglichkeiten genügen nicht mehr den aktuellen Anforderungen (hier die in den letzten Jahren neu hinzugekommene Software aufzählen). Und Laptop statt PC wegen Arbeitsfähigkeit auf Reisen.

Re: Bahnfahrt 1. Klasse begründen

Fr 16. Dez 2016, 15:05

nein Hannah - das wird aus Mitteln bezahlt, die wie selber mit Leistungen einwerben

Aber begründet werden soll ja - hab ich Verständnis...aber manches ist das halt einfach so logisch!

Kiki, das mit den Anschlussmöglichkeiten ist auch sehr gut.

Nein -wir haben das Landesreisekostengesetz

Re: Bahnfahrt 1. Klasse begründen

So 18. Dez 2016, 15:15

Britta hat geschrieben:gerade muss ich eine Begründung schreiben, warum eine Mitarbeiterin nach 8 Jahren mit dem gleichen PC jetzt einen Laptop erhält

grübel...vielelicht weil sie nicht mehr mit der Schreibmaschine schreibt?...Hier kann man sich nur die Haare raufen


Weil sich der PC so schlecht in die Besprechungszimmer mitnehmen lässt? :ausheck:

Re: Bahnfahrt 1. Klasse begründen

So 18. Dez 2016, 16:58

Dotty hat geschrieben:
Britta hat geschrieben:gerade muss ich eine Begründung schreiben, warum eine Mitarbeiterin nach 8 Jahren mit dem gleichen PC jetzt einen Laptop erhält

grübel...vielelicht weil sie nicht mehr mit der Schreibmaschine schreibt?...Hier kann man sich nur die Haare raufen


Weil sich der PC so schlecht in die Besprechungszimmer mitnehmen lässt? :ausheck:


Hannibal möchte ihn wieder mit zurück nehmen ...

aber im Ernst: die Mitarbeiterin muss arbeitsfähig sein, mit diesem Rechner ist das nicht gegeben
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