jammer - mir fällt nix mehr ein. Mein Chef hat eine BahnCard 1. Klasse (50%). Tatsächlich nutzt er die auch. Was leider nicht heißt, dass ich das nicht begründen muss
Achtung: ich bin im öffentlichen Dienst - da ist Logik jetzt nicht vorauszusetzen nach dem Motto: ich habe eine BahnCard also nutze ich sie auch
Standarderklärung ist: Platz für Unterlagen und Beinfreiheit bei mehr als 3 Stunden Fahrt
Ist es seine private oder geschäftliche Bahncard? Wenn privat, ist dann bei Nutzung der Bahncard, um 1. Klasse zu fahren, der Preisunterschied zur nicht mit Bahncard gekauften 2. Klasse sehr hoch?
Weitere Begründung: Bei voller 2. Klasse kann nicht in Ruhe gearbeitet werden. Trotz Platzreservierung kann es sein, dass der Platz belegt ist, was in der ersten Klasse meist nicht vorkommt.
Mehr Ruhe, mehr Komfort = der Reisende kommt ausgeruhter und somit fitter am Reiseziel an, bessere Voraussetzungen für ein anschließendes Meeting.
§ 4 Fahrt- und Flugkostenerstattung (1) Entstandene Kosten für Fahrten auf dem Land- oder Wasserweg mit regelmäßig verkehrenden Beförderungsmitteln werden bis zur Höhe der niedrigsten Beförderungsklasse erstattet. Für Bahnfahrten von mindestens zwei Stunden können die entstandenen Fahrtkosten der nächsthöheren Klasse erstattet werden. Wurde aus dienstlichen oder wirtschaftlichen Gründen ein Flugzeug benutzt, werden die Kosten der niedrigsten Flugklasse erstattet. Kosten einer höheren Klasse regelmäßig verkehrender Beförderungsmittel können erstattet werden, wenn dienstliche Gründe dies im Einzelfall oder allgemein erfordern. (2) Mögliche Fahrpreisermäßigungen sind zu berücksichtigen. Fahrtkosten werden nicht erstattet, wenn eine unentgeltliche Beförderungsmöglichkeit genutzt werden kann. (3) Dienstreisenden, denen für Bahnfahrten die Kosten der niedrigsten Beförderungsklasse zu erstatten wären, werden bei einem Grad der Behinderung von mindestens 50 die Kosten der nächsthöheren Klasse erstattet. (4) Wurde aus triftigem Grund ein Mietwagen oder ein Taxi benutzt, werden die entstandenen notwendigen Kosten erstattet.
Auch der öffentliche Dienst orientiert sich doch am Bundesreisekostengesetz.
Und beim PC: Rechenleistung, Speicherplatz, Anschlussmöglichkeiten genügen nicht mehr den aktuellen Anforderungen (hier die in den letzten Jahren neu hinzugekommene Software aufzählen). Und Laptop statt PC wegen Arbeitsfähigkeit auf Reisen.