Na ja, der hat doch bisher nur die Schilderung der Mietwagenfirma und die hat doch sicher die Information mit der ersten Rechnung, die durch die zweite ersetzt wurde, nicht mitgegeben. Diese Kleinigkeit dürfte ihnen ja selbst entfallen sein, sonst hätten sie diese Rechnung ja nie angemahnt.
IrisR. hat geschrieben:Aber ganz im Ernst, ich frage mich warum ein RA DAS nicht versteht, der ganze Vorgang ist doch nicht wirklich ungewöhnlich, oder? MietwagenFa. hat einfach vergessen Rg. 1 zu stornieren und müsste doch jetzt nur eine Gutschrift erstellen, um die Gegenbuchung dazu zu haben ...... wo ist da das Problem?
Die haben zu schwierige Gedankengänge Iris - die verstehen so einfache Dinge nicht..