Ich muss mal einen Buchungsvorgang erklärt bekommen (ich selber muss Rechnungen nur anweisen, aber nicht buchen)
Ich hab von einer Mietwagenfirma eine Rechnung mit der Rechnungs-Nr. (ich nenn sie mal: xxx1 350,00) erhalten
Diese Rechnung wurde auf Grund einer Beschwerde reduziert und hat jetzt die Rechnungs.-Nr. xxx2, 250,00
Die Rechnung xxx2, 250,00 wollte ich gesplittet haben. Kein Problem sagt die Buchhalterin oder wie immer man sie nennt
Ich hab eine Storno-Rechnung über 250,00 (steht so drauf) erhalten und zwei Teilrechnungen, von den eine die Nr. xxx2 - aber jetzt mit 125,00 Euro und die zweite xxx3 mit 125,00 Euro
Beide Rechnungen sind gezahlt und auch bei denen verbucht
Aber - ihr ahnt es schon. Bei denen steht jetzt noch immer die Rechnung xxx1 mit 350,00 im System und ich hab den RA am Hals - der diesen Vorgang nicht kapiert. Die MietwagenFirma bekommt angeblich die Rechnung xxx1 NICHT aus dem System und dort steht das als offener Posten. Das die Rechnung reduziert wurde und die reduzierte Rechnung gezahlt wurde, steht beim RA nicht zur Debatte - ich krieg langsam einen Anfall
Ist es richtig, dass die die 350,00 nicht ausgebucht bekommen? Müssen die nicht einfach einen Storno machen?
Ich kenne deren Buchhaltungssystem nicht, also das der Mietwagenfirma, doch meiner Meinung nach muss die MiWaFirma über die 350 Euro ebenfalls eine Stornorechnung .
Vielleicht versteht der RA den Vorgang mit folgender Erklärung:
1. Rechnung über 350 Euro reklamiert
2. Neue Rechnung über 250 Euro als Ersatz bekommen, jedoch keine Stornorechnung über 350 Euro
3. Rechnung über 250 Euro soll gesplittet werden
4. Stornorechnung über 250 Euro erhalten
5. 2 Rechnungen à 125 Euro erhalten
6. 2 Rechnjngen à 125 Euro sind bezahlt
7. Rechnung über 350 Euro immer noch offen, da Rechnung bei MiWa-Firma nicht ausgebucht wurde bzw. keine Stornorechnung erstellt wurde.
8. Rechnung über 350 Euro wurde jedoch durch Rechnung über 250 Euro ersetzt und ist somit hinfällig.
ich würde es wie Ellen machen: Schick dem Anwalt diese Übersicht, am besten ergänzt durch Hinweise (Rg. xxx1 reklamiert per Telefon/Mail am xx.xx.2014 von Fr. xxx).
Viel Erfolg!
PS: Solche Vorgänge sind es, die mich zu einem Notizen-Junkie gemacht haben. Ich notiere immer, mit wem ich was wann besprochen habe...
Mir war es auch klar - aber wir sind ja Frauen, wir verstehen unsere Gedankengänge Rufe bei der Mietwagenfirma an und verlange ein Storno der Re Nr. 1 - und verweise darauf, dass sie ja Rechnung 2 (udn 3) dafür ausgestellt haben
Aber ganz im Ernst, ich frage mich warum ein RA DAS nicht versteht, der ganze Vorgang ist doch nicht wirklich ungewöhnlich, oder? MietwagenFa. hat einfach vergessen Rg. 1 zu stornieren und müsste doch jetzt nur eine Gutschrift erstellen, um die Gegenbuchung dazu zu haben ...... wo ist da das Problem?