Ich soll herausfinden, mit welchem Anteil in den Baunebenkosten das Honorar für die Architektenleistung enthalten ist.
Bis jetzt bin ich nur auf die Summe von 15 - 20 % aus den anrechenbaren Kosten gekommen. Kann ich irgendwo eine Aufschlüsselung finden, wie viel davon üblicherweise für das Honorar der Architektenleistung (bspw. für Planungen, Ausschreibungen, Bauleitung, Bauführung, Bauabrechnung etc.) angesetzt wird?
Aus dem Dschungel der HOAI werde ich auch nicht recht schlau ...