Unbeantwortete Themen | Aktive Themen
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Ellen
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Verfasst: Fr 29. Jul 2011, 14:38 |
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| Moderatorin |
Registriert: Mi 24. Jun 2009, 12:02 Beiträge: 11560
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Reicht es, wenn ich dem Unternehmen, dem ich die Einzugsermächtigung gebe, dies schriftlich mitteile und eine Kopie an die entsprechende Bank schicke?
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Neddi
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Verfasst: Fr 29. Jul 2011, 14:43 |
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Registriert: Mi 24. Jun 2009, 10:22 Beiträge: 7935
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Ich hab keine Ahnung, wie das offiziell läuft. Aber wenn ich einem Unternehmen, wo ich was kaufe, eine Einzugsermächtigung für dieses Geschäft erteile, muss ich der Bank doch auch nichts sagen?
Die Frage ist, ob du unterschriftsberechtigt für euer Bankkonto bist. Ich wäre es nicht. Und Einzugsermächtigungen erteilen wir hier grundsätzlich nicht. Nicht mal der Telekom.
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Kiki
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Verfasst: Fr 29. Jul 2011, 14:53 |
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| Administratorin |
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Registriert: Mi 24. Jun 2009, 16:17 Beiträge: 12092
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Ich sehe es auch so wie Neddi.
_________________ Liebe Grüße Kiki
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Ellen
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Verfasst: Fr 29. Jul 2011, 15:14 |
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| Moderatorin |
Registriert: Mi 24. Jun 2009, 12:02 Beiträge: 11560
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Die Einzugsermächtigung unterschreibt der GL.
Grundsätzlich wird das auch nicht gemacht. Aber hier müssen wir die berühmte Ausnahme machen. Die Mitarbeiter unserer Niederlassung im Norden haben auch ein Anrecht auf die Tankgutscheine. Die einzige Tankstelle, die bereit ist, da mitzumachen, macht dies nur nach Hinterlegung einer Kaution und Bankeinzug.
Ich sehe keine andere Lösung, leider. Wenn ich ehrlich bin, für ca. 200 Euro mehr an monatlichem Umsatz würde ich das nicht machen. Die müssen mir 1 x im Monat die Spritpreise zumailen, das ganze abrechnen mit Rechnung an mich und Gutscheine zusenden per Post. Bei den Margen verdienen die wahrscheinlich garnichts mehr.
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Kiki
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Verfasst: Fr 29. Jul 2011, 15:24 |
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| Administratorin |
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Registriert: Mi 24. Jun 2009, 16:17 Beiträge: 12092
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Kleinvieh macht auch Mist. Eine Einzugsermächtigung musst du nicht extra an die Bank schicken (machst du doch privat auch nicht).
_________________ Liebe Grüße Kiki
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