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Ellen
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Verfasst: Mo 20. Jun 2011, 09:20 |
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| Moderatorin |
Registriert: Mi 24. Jun 2009, 12:02 Beiträge: 11560
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Ein Kollege, der unseren LKW fährt, hat mir diese Scheiben vom Fahrtenschreiber gegeben. Muss man die aufbewahren? Wenn ja, wieso und wie lange? Weiß das jemand?
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carolina
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Verfasst: Mo 20. Jun 2011, 09:42 |
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Registriert: Fr 26. Jun 2009, 07:45 Beiträge: 4632 Wohnort: Tschöö Spanish Outback - :(
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Seit 1. Januar 2008 besteht eine Mitführungspflicht von Nachweisen für die Lenk- und Ruhezeiten usw. für den laufenden Tag und die unmittelbar vorangegangenen 28 Kalendertage, zuvor waren es 14 Tage. Der Unternehmer muss die Dokumentationen nach der Benutzung in chronologischer Reihenfolge und in lesbarer Form außerhalb des Fahrzeuges mindestens ein Jahr lang aufbewahren, unabhängig davon, ob die Daten aus analogen und digitalen Kontrollgeräten stammen. .... Aus anderen rechtlichen Gründen können sich längere Aufbewahrungsfristen ergeben, insbesondere aus § 16 Abs. 2 und § 21a Abs. 7 Arbeitszeitgesetz, wonach die Aufzeichnungen zu den Arbeitszeiten der Beschäftigten mindestens zwei Jahre aufzubewahren und auf Verlangen dem Arbeitnehmer auszuhändigen sind und aus § 147 Abs. 1 Nr. 5 i.V.m. Abs. 3 Abgabenordnung, wonach eine sechsjährige Aufbewahrungsfrist für Unterlagen, die für die Lohnbuchhaltung verwendet werden, gilt.Kuckstu unter Vorschriften in Deutschland.
_________________ Caro
Zum Glück sind Sie Ingenieur! Bei Ihrem Taktgefühl wären Sie ein lausiger Psychiater ... (Kirk zu Scottie in "Treffen der Generationen")
Natürlich komm ich in die Hölle...sogar mit V.I.P.-Bändchen und Freigetränk!
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Ellen
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Verfasst: Mo 20. Jun 2011, 10:09 |
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| Moderatorin |
Registriert: Mi 24. Jun 2009, 12:02 Beiträge: 11560
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Danke  .
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carolina
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Verfasst: Mo 20. Jun 2011, 10:33 |
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Registriert: Fr 26. Jun 2009, 07:45 Beiträge: 4632 Wohnort: Tschöö Spanish Outback - :(
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_________________ Caro
Zum Glück sind Sie Ingenieur! Bei Ihrem Taktgefühl wären Sie ein lausiger Psychiater ... (Kirk zu Scottie in "Treffen der Generationen")
Natürlich komm ich in die Hölle...sogar mit V.I.P.-Bändchen und Freigetränk!
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