Das Anstellungsverhältnis endet mit Ablauf des Monats, in dem der Arbeitnehmer das gesetzliche Rentenalter erreicht hat, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Klingt das für euch schlüssig? Wir können nicht 67 schreiben, weil der Renteneintritt ja die nächsten Jahre scheichend vonstatten geht.