Im Handelsregister werden die Geschäftsführer eingetragen. Ob die die Geschäfte leiten, ist wahrscheinlich Ermessenssache. "Geschäftsleiter" gibt es meiner Meinung nach nicht als Einzelperson.
Es gibt Firmen, da heißt die Geschäftsführung eben Geschäftsleitung, und noch andere (nämlich die Aktiengesellschaften), da heißt das Vorstand. Meiner Meinung nach gibt es da kein höherrangig, da es ja immer um verschiedene Firmen geht.
Es gibt Geschäftsführer das sind die Inh. bzw. Gründer einer Firma. Und die Geschäftsleiter sind angestellte Mitarbeiter, welche im Namen und Auftrag des Geschäftsführers agieren.
*** So dachte ich es immer *** Korrigiert mich, wenn ich falsch liege.
Bei uns heißen die Inhaber/Eigentümer "Gesellschafter", sie sitzen nur in den Aufsichtsgremien. Die Geschäftsführung obliegt angestellten Managern und die heißen (bei uns) "Geschäftsführer". Das Wort Geschäftsleiter gibt es bei uns nicht. Aber das ist in jeder Firma anders.
Es wurde so erklärt: GFs sind auf Bereichsleiterebene, GL darüber. Aber als GFs bezeichnen sich die Herren nicht: Leiter des Vertriebs, Produktion, Konstruktion etc.
"Die Geschäftsführung ist ein Organ einer juristischen Person (insbesondere im Privatrecht).
In der Schweiz ist der Begriff Geschäftsleitung üblich für die Bezeichnung des Organs, während der Begriff Geschäftsführung für die eigentliche Tätigkeit verwendet wird. Der Geschäftsführer eines Hotels wird auch als Gerant bezeichnet."
Es wird also offensichtlich auch regional unterschiedlich verstanden.
Also für micht bleibt mein Chef (Gründer und alleiniger Rechtsvertreter) der GF und seine "Stellvertreter" übernehmen die Leitung der NL-en klingt für mich auch irgendwie logisch...
Den Wiki-Artikel habe ich auch schon gelesen, und vieles mehr. Es gibt wohl keine eindeutige Regelung, also kann man es sich teilweise so richten wie man es haben will.
Rein juristisch gesehen, gibt es den Geschäftleiter in D gar nicht bzw. ist mit dem Geschäftsführer gleichzusetzen.
Ansonsten gilt die von Kiki erwähnte Unterscheidung zwischen Geschäftsführern und Gesellschaftern.
Ellen hat geschrieben:Es wurde so erklärt: GFs sind auf Bereichsleiterebene, GL darüber. Aber als GFs bezeichnen sich die Herren nicht: Leiter des Vertriebs, Produktion, Konstruktion etc.
Vertrieb, Produktion, Konstruktion usw. siond Abteilungen, weshalb diese Menschen Abteilungsleiter bzw. Bereichsleiter, in jedem Fall aber leitende Angestellte sind. Befinden sich diese Geschäftsbereiche an verschiedenen Standorten wäre auch noch die Bezeichnung Leiter der Geschäftsstelle denkbar.
So sehe ich das auch, Caro. Aber soll ich diese feinen Unterschiede mit dem derzeiten GL diskutieren? Nee, Mediamarkt . Es ist so, wie es ist, und ich werde jetzt mehr vom Tagesgeschäft mitbekommen. Und zudem die ganze Geschichte mit der Photovoltaik-Anlage machen, d.h. Angebote einholen, Ortsbegehung (:-) knapp 9 Meter eine Leiter hoch zum Flachdach) sind eine neue, spannende und lehrreiche Herausforderung, leider mal wieder auf Kosten der Zeit für den Datenschutz . Aber richtig interessant.