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BeitragVerfasst: Di 27. Apr 2010, 09:50 
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Moderatorin

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Für unseren polnischen Mitarbeiter benötigen wir ein Firmenhandy. Er organisiert das alles vor Ort, braucht jedoch etliche Bescheinigungen. U.a. ein Dokument, aus dem hervorgeht, was unser Gerichtsstand ist.

Ich dachte an die AGBs, doch anscheinend soll das was Offizielles, Bestätigtes, Beglaubigtes sein. Irgend eine Idee, was das noch sein könnte? Bzw. gibt es ein offizielles Dokument, in dem der Gerichtsstand bestätigt wird? Niemanden fällt dazu was ein außer den AGBs.


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BeitragVerfasst: Di 27. Apr 2010, 10:04 
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Registriert: Mi 17. Jun 2009, 20:18
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Handelsregisterauszug?


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BeitragVerfasst: Di 27. Apr 2010, 10:10 
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Ein Schreiben eurer Firma, in dem sie den Gerichtsstand aus den AGBs explizit bestätigt?

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Caro

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BeitragVerfasst: Di 27. Apr 2010, 10:35 
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Moderatorin

Registriert: Mi 24. Jun 2009, 11:02
Beiträge: 11559
HR-Auszug ist eines der notwendigen Dokumente.

Das mit dem Schreiben wäre noch eine Idee. Ich schlage das mal vor. Der arme Vertreter, er muss die AGBs ins Polnische übersetzen, und die sind klein gedruckt und viel.

Danke.


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BeitragVerfasst: Di 27. Apr 2010, 10:42 
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Beiträge: 4632
Wohnort: Tschöö Spanish Outback - :(
:shock: :om:

Ellen, du willst doch nicht etwa sagen, dass ihr das nicht von einem Übersetzer machen lasst? Oder ist der Vertreter Übersetzer?

Gerade bei rechtlichen Sachen würde ich da nur einen Profi ranlassen ...

Edit: Ich habe gerade eine Anfrage aus Warschau auf dem Tisch und zweifel noch, ob ich tatsächlich fähig bin, vom Englischen ins Spanische zu übersetzen ... :roll:

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BeitragVerfasst: Di 27. Apr 2010, 10:54 
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Moderatorin

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Beiträge: 11559
Caro, das ist in diesem Fall nicht nötig. Der Mobilfunkbetreiber will nur wissen, was auf den offiziellen, deutschsprachigen Dokumenten steht. *Augenroll* da könnten wir alles mögliche reinschreiben, was vom Deuschen abweicht. Einerseits Dokumente haben wollen, die es so nicht gibt, andererseits reicht eine lose Übersetzung.

Der Vertreter ist kein Übersetzer, doch er spricht perfekt Deutsch mit Akzent.


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BeitragVerfasst: Di 27. Apr 2010, 11:08 
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Ellen hat geschrieben:
Der Vertreter ist kein Übersetzer, doch er spricht perfekt Deutsch mit Akzent.


Das Argument habe ich kürzlich von einem österreichischen Freund gehört ... jetzt darf ich seine Webseite korrekturlesen! :mrgreen:

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BeitragVerfasst: Di 27. Apr 2010, 11:49 
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Moderatorin

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Er schreibt auch fehlerfreier als so mancher Deutscher. :-)


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BeitragVerfasst: Di 27. Apr 2010, 12:03 
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Die Frage ist halt, ob derjenige in der Zielsprache diejeweilige Fachsprache so gut beherrscht, dass er ein entsprechendes Dokument in der Sprache formulieren kann.

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Liebe Grüße
Kiki


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BeitragVerfasst: Di 27. Apr 2010, 14:09 
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Kiki, danke, genau so meinte ich das! :lol:

Und in AGBs ist einiges an juristischen Formulierungen drin, die man nicht unbedingt kennt, auch wenn man beider Sprachen mächtig ist.

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