Fragen aus/zum Büroalltag
Mi 18. Jan 2012, 09:29
Der Satz lautet:
Falls eine oder mehrere Vertragsbestimmungen unwirksam sein sollten, wird die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen hiervon nicht berührt.
Wird "übrigen" nicht groß geschrieben?
Mi 18. Jan 2012, 09:32
Groß, weil Substantiv.
Der vorstehende Artikel verrät dies schon: im = in dem
Mi 18. Jan 2012, 10:02
Eben, dachte ich auch, Käfer. Danke.

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