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BeitragVerfasst: Mo 27. Jun 2011, 10:06 
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Moderatorin

Registriert: Mi 24. Jun 2009, 12:02
Beiträge: 11560
Ich habe neulich gelesen, dass man den Fahrern von Dienstwägen eine Vollmacht mitgeben soll, dass Sie das Fahrzeug fahren dürfen, da in den Papieren ja nicht der Fahrer sondern die Firma steht. Dies ist besonders wichtig bei Fahrten ins Ausland. Hat jemand eine Vorlage?


Zuletzt geändert von Ellen am Mi 13. Jul 2011, 08:02, insgesamt 1-mal geändert.

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 Betreff des Beitrags: Re: Vollmacht für Dienstwagen
BeitragVerfasst: Di 28. Jun 2011, 14:52 
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Registriert: Do 25. Jun 2009, 08:25
Beiträge: 13710
Wohnort: Bei den Spätzles
Wir haben keine Vollmachten. Aber wir führen halbjährlich die gesetzlich vorgeschriebenen Führerscheinkontrollen durch, ohne die ein Mitarbeiter nicht berechtigt ist, ein Dienstfahrzeug zu benutzen.

_________________
_ K ä f e r


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 Betreff des Beitrags: Re: Vollmacht für Dienstwagen
BeitragVerfasst: Di 28. Jun 2011, 14:58 
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Registriert: Do 18. Jun 2009, 09:18
Beiträge: 5021
ist bei uns auch so. Man muss ein Formular ausfüllen, mit Führerscheinnummer, Name, das vom Vorgesetzten unterschreiben lassen und an der passenden Stelle seinen Führerschein vorzeigen. Die machen dann eine Kopie von ihm. Und alle 6 Monate muss man seinen Führerschein dann wieder vorzeigen um die Berechtigung zu behalten.


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 Betreff des Beitrags: Re: Vollmacht für Dienstwagen
BeitragVerfasst: Di 28. Jun 2011, 15:17 
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Registriert: Mi 24. Jun 2009, 10:22
Beiträge: 7935
So läuft es bei uns auch.


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 Betreff des Beitrags: Re: Vollmacht für Dienstwagen
BeitragVerfasst: Di 28. Jun 2011, 16:27 
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Moderatorin

Registriert: Mi 24. Jun 2009, 12:02
Beiträge: 11560
Das mit den Führerscheinen mache ich auch so. Gesetzliche Vorschrift, regelmäßig zu kontrollieren, wenn ein Dienstfahrzeug überlassen wird.

Mir ging's darum, wenn ein Lenker in eine Fahrzeugkontrolle im Ausland kommt, dann steht nicht er im Fahrzeugschein (oder Brief, der kleine), sondern wir als Unternehmen. Und in manchen Ländern sollte man dann so eine Vollmacht vorzeigen können, weil es sonst Probleme geben kann. Inzwischen habe ich eine.

Die Vollmacht hat er solange wie er das Fahrzeug hat, die Führerscheine kontrolliere ich halbjährlich. Das wird dann als "regelmäßig" angesehen.


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 Betreff des Beitrags: Re: Vollmacht für Dienstwagen
BeitragVerfasst: Mi 29. Jun 2011, 08:06 
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Registriert: Fr 3. Jul 2009, 15:09
Beiträge: 465
Du brauchst eine Vollmacht im Ausland. Einfach auf Firmenbriefbogen schreiben, dass xxxx (Personalausweis-Nr., führerschein-Nr. - wenn Angehörige auch fahren dürfen die auch nicht vergessen) berechtigt ist das Firmenfahrzeug (Typ, Kennzeichen) zu fahren.

Das reicht. Ist aber vor allem im Ausland wichtig. Unsere Monteure hatten das immer dabei. Weil man sonst auch in der Schweiz mit aufs Polizeirevier kommen muss und warten bis die mit der Firma die Sache klären können.


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 Betreff des Beitrags: Re: Vollmacht für Dienstwagen
BeitragVerfasst: Mi 29. Jun 2011, 08:07 
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Registriert: Fr 3. Jul 2009, 15:09
Beiträge: 465
Ach ja: Bitte in Deutsch und Englisch!


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 Betreff des Beitrags: Re: Vollmacht für Dienstwagen
BeitragVerfasst: Mi 29. Jun 2011, 08:16 
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Registriert: Fr 3. Jul 2009, 15:09
Beiträge: 465
hier ein Muster:
Vollmacht zum
Authorisation
Procuration

Fahrzeughalter (Name, Vorname, Anschrift)der Firma

Die nachfolgend aufgeführte(n) Person(en)
The person(s) listed below
La(Les) personne(s) désignées ci-dessous

Name des Bevollmächtigten, Anschrift, Geburtsdatum

ist (sind) berechtigt, das Fahrzeug Marke xxx, amtliches Kennzeichen xxx, für Fahrten im In- und Ausland zu nutzen und notwendige Zollformalitäten zu erledigen.
is (are) authorized to use the vehicle brand xxx, license plate no. xxx, for travels in the own and in foreign counries and to accomplish all necessary customs formalities.

est (sont) autorisé(s) á uteliser le vehicule marque xxx, no. d´immatriculation xxx, pour des déplacements en pays et á l´étranger et á remplir toutes les formalités douaniéres nècessaires.

Ort, Datum
Erteiler der Vollmacht
Name, Unterschrift


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 Betreff des Beitrags: Re: Vollmacht für Dienstwagen
BeitragVerfasst: Mi 29. Jun 2011, 08:20 
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Registriert: Do 25. Jun 2009, 11:27
Beiträge: 4007
Falscher Akzent auf dem "(autorise(s)) à" <--- (auch bei "et à l'étranger et à remplir) und bei "douanières" auf dem è. Dafür "nécessaires" andersrum. Und der Apostroph hat eine eigene Taste.

est (sont) autorisé(s) à utiliser le véhicule marque xxx, no. d'immatriculation xxx, pour des déplacements en pays et à l'étranger et à remplir toutes les formalités douanières nécessaires.

_________________
Es ist schwer, das Glück in uns zu finden, und es ist ganz unmöglich, es anderswo zu finden.
Nicolas Chamfort


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 Betreff des Beitrags: Re: Vollmacht für Dienstwagen
BeitragVerfasst: Mi 29. Jun 2011, 08:25 
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Moderatorin

Registriert: Mi 24. Jun 2009, 12:02
Beiträge: 11560
Ihr seid wirklich lieb. Danke.


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BeitragVerfasst: Mi 13. Jul 2011, 08:05 
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Moderatorin

Registriert: Mi 24. Jun 2009, 12:02
Beiträge: 11560
Muss in dieser Vollmacht eine "Gültigkeit bis ..." zwingend drin stehen oder kann ich das weglassen? Weiß das jemand? Ich habe beides im Netz gefunden, jedoch keine konkrete Aussage.


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