1 x für ein Konsulat und 1 x für die Person, die das Schreiben benötigt.
Das Schreiben für die Person ist für den Fall, dass die Post in Algerien beim Konsulat nicht ankommt (passiert in 90% der Fälle), ob mit oder ohne Einschreiben mit Rückschein, ob mit oder ohne Kurier. Wenn die Post dort nicht ankommt, kann die Person mit dem Original hingehen. Das darf man nicht, bevor wir nicht versucht haben, das Original mit der Post zuzustellen. Ich muss dann dort die Kopien meiner Formulare hinschicken. Alles etwas umständlich. Und neuerdings werden keine Kopien mehr zugelassen.
Meine Frage: Wenn ich zwei Originale ausstelle, muss ich das irgendwo vermerken? Mir kommt das so komisch vor
Mit meinem gesunden Halbwissen würde ich mal so sagen:
Du fertigst ja (offiziell) erst eine zweite Ausführung an, wenn die erste nicht angekommen ist. Daher würde ich - gerade weil ihr den Postweg erst probieren müsst - auf die Ausführung für das Konsulat nichts von einer Zweitschrift schreiben, und auf das Exemplar für den Mitarbeiter "Zweitschrift" oder sowas.
neee - ich erstelle gleich zwei Originale, damit die Person - sobald ich höre, es ist beim Konsulat nicht angekommen, gleich mit dem (2.) Original persönlich hinlaufen kann.
Wenn ich eins nach dem anderen mache....vergehen bis die Post in Algerien offiziell ankommt 3 Wochen und das trotz Express und persönlich reitendem Boten
übrigens interessant, wie das in anderen Ländern mit der Post funktioniert. Bei der Nachverfolgung im Internet SEHE ich, die Post liegt schon mal 2 Wochen am Flughafen. Dann gehts endlich weiter. Ich SEHE die Post ist IM Konsulat, dann dauerts noch eine Woche, bis ich SEHE, OH jemand hat sie ANGENOMMEN. Aber in diesem Land bedeutet ANGENOMMEN leider nicht: aufgemacht, gelesen, weitergeleitet. Nein in 95 % der Fälle heißt es: Sorry, aber hier in meinem Büro ist nichts gelandet. So hält man seine Leute im Land