Mi 26. Jul 2017, 12:24
Mi 26. Jul 2017, 12:56
Mi 26. Jul 2017, 14:15
Mi 26. Jul 2017, 14:16
Kiki hat geschrieben:Kennst du ein Reisebüro, was für umsonst arbeitet?
Mi 26. Jul 2017, 14:20
Mi 26. Jul 2017, 14:33
Mi 26. Jul 2017, 14:41
Mi 26. Jul 2017, 15:28
Mi 26. Jul 2017, 15:41
Mi 26. Jul 2017, 15:59
Kiki hat geschrieben:... aber bei größeren Reisen kann man oft enorm sparen, wenn das jemand bucht, der alle Sondertarife kennt.
Do 27. Jul 2017, 06:47
Do 27. Jul 2017, 08:09
Do 27. Jul 2017, 16:12
3.2 Zahlung
3.2.1 Der Gesamtpreis der jeweiligen Buchung wird entsprechend vor deren Abschluss angezeigt. In diesem Preis inkludiert sind alle von Ihnen ausgewählten Produkte und Leistungen sowie die etwaige Servicepauschale von Opodo. Die Zahlung der Servicepauschale ist unabhängig von den anderen Produkten und deren Preis und ist nicht erstattungsfähig, sofern eine Vermittlung zustande gekommen ist.
3.2.2 Die Höhe der Servicepauschale richtet sich nach dem ausgewählten Produkt. Bei telefonischer Buchung eines Fluges, wird ein zusätzliches Serviceentgelt in Höhe von 25 Euro pro Person, bei Mietwagenbuchungen pro Buchung erhoben. Im Falle einer von Ihnen verschuldeten Lastschriftrückgabe oder fehlgeschlagenen Kreditkartenbuchung wird Opodo die Rückbelastungskosten an Sie weiterberechnen und gegebenenfalls eine andere Zahlungsmethode verlangen. Diese Rückbelastungskosten setzen sich aus den anfallenden Gebühren des jeweiligen Geldinstitutes und die damit verbundenen Mehrkosten für Opodo zusammen. Es bleibt Ihnen unbenommen, nachzuweisen, dass keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind. Solange nach Zugang der Reisebestätigung keine vollständige Zahlung erfolgt ist, besteht für Opodo oder einen Anbieter keinerlei Verpflichtung, Ihnen E-Tickets, Bestätigungen, Gutscheine oder andere Reiseunterlagen auszuhändigen. Der Nutzer bleibt jedoch in jedem Fall weiter verpflichtet, die vereinbarten Beträge für die bestellten Leistungen zu bezahlen. Teilzahlungen sind nicht zulässig.
3.2.3 Soweit Opodo (Reise-)Leistungen in Rechnung stellt und Zahlungen einzieht, geschieht dies im Namen und für Rechnung des jeweiligen Anbieters der Leistung; in anderen Fällen zieht der Anbieter des jeweiligen Reiseproduktes seine Beträge direkt ein. In den ersteren Fällen ist Opodo von dem Anbieter bevollmächtigt, die Forderungen außergerichtlich und erforderlichenfalls gerichtlich geltend zu machen. Reiseleistungen, insbesondere Flüge und Versicherungsleistungen sind unverzüglich nach Zugang der Buchungsbestätigung vollständig zu bezahlen. Bei Mietwagenoder Hotelbuchungen kann je nach Angabe entweder unverzüglich nach Zugang der Buchungsbestätigung oder vor Ort eine Zahlung verlangt werden. Bei Pauschalreisen kann es nach den jeweiligen AGB der Veranstalter zu Zahlungsstaffelungen kommen.
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