Wenn vom Arzt verordnet, hat der Mitarbeiter einen Anspruch auf eine Arbeitsplatzbrille, die er Arbeitgeber übernimmt, zumindest teilweise.
Wie ist das bei Euch geregelt? Gibt es einen Festbetrag, wenn ja, wie hoch ist der? Was ist, wenn die Brille teurer ist, lasst Ihr dann 2 Rechnungen ausstellen, eine für den Mitarbeiter und eine fürs Unternehmen?
Wenn unser Betriebsarzt eine solche Brille anordnet, geht der Kollege mit der Verordnung zum Optiker (leider nicht seiner Wahl sondern der Kette mit F) und bringt dann eine Rechnung mit. Was passiert, wenn er sich eine teure Brille aussucht
Betriebsarzt, ein Augenarzt aus der Liste des AG, 3 Kostenvoranschläge, Genehmigung der Beihilfestelle und dann muss der Betriebsarzt noch prüfen, ob die Brille wirklich optimal ist. Dann erst kann der AN die Rechnung bei der Beihilfestelle einreichen. Die Brille bleibt im Besitz des aG und darf nicht mit nach Hause genommen werden.
Sekretärin, bei Euch ist es aber schon umständlich. Will da noch einer eine?
Kiki, die Möglichkeit ist auch gut. Die Gläser sind preislich ja immer im Rahmen, aber die Kosten für das Gestell kann ja nun wirklich je nach Eitelkeit variieren. Darüber denke ich mal nach.