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BeitragVerfasst: Mi 29. Jan 2014, 09:35 
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Guten Morgen,
wir haben einen Mitarbeiter, der 20 Stunden an 3 Tagen die Woche arbeitet : Dienstag, Mittwoch, Donnerstag - dass die 20 Stunden auf 3 Tage gelegt werden ist nicht vertraglich geregelt, sondern eine Vereinbarung

Dienstag ist er nach einer Stunde nach Hause, ging ihm nicht gut. Heute, Mittwoch bleibt er zu Hause

Ich zähle ab Mittwoch - heißt, am Freitag muss der Krankenschein da sein. Mitarbeiter sagt: Wieso - ich arbeite doch Freitags nicht

Mein Chef zählt den Dienstag mit (ich finds unfair - tut aber nix zur Sache), heißt der Krankenschein müsste am Donnerstag vorgelegt werden

Wie handhabt ihr das?

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BeitragVerfasst: Mi 29. Jan 2014, 09:37 
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Da ich meinen Krankenschein am ersten Tag vorlegen muss, kann ich dazu nicht viel sagen. Aber ich bin deiner Meinung.

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BeitragVerfasst: Mi 29. Jan 2014, 09:39 
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Registriert: Do 25. Jun 2009, 07:36
Beiträge: 1176
Bei der gesetzlichen Regelung gelten ja Kalendertage, nicht Arbeitstage. Also Freitag (oder nach Chefs Willen: Donnerstag).

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:sun:


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BeitragVerfasst: Mi 29. Jan 2014, 09:52 
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Registriert: Mi 24. Jun 2009, 09:22
Beiträge: 7935
Gesetzlich muss der Schein am 4. (Kalender-)Tag vorliegen, aber eine Firma kann ihn eher verlangen, wenn sie möchte. Also wie bei Knutschi.

Wochenenden zählen mit, d. h. wenn der erste Kranktag ein Freitag war, zählen Samstag und Sonntag mit, Montag wäre der Schein fällig.
Aber er müsste ja nicht am Wochenende in der Firma vorliegen, daher weiß ich auch nicht, wie die Nicht-Arbeitstage des Mitarbeiters zählen.
Ich denke, da die Arbeitstage nicht vertraglich festgelegt sind, muss er schon auch am Freitag (oder Donnerstag) liefern.


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BeitragVerfasst: Mi 29. Jan 2014, 11:41 
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Registriert: Mi 24. Jun 2009, 13:08
Beiträge: 9093
das ist nicht das erste Mal, dass er das so macht - darum wird mein Chef etwas grantelig

Unsere Personalabteilung kann ich nicht fragen - (liebe mitlesende Personalerin bitte wegschauen!!!), weil die offiziell nicht wissen, dass es hier eine interne Vereinbarung gibt.

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BeitragVerfasst: Mi 29. Jan 2014, 11:45 
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Kommt er denn am nächsten Dienstag wieder? Dann bräuchte er bei uns gar keinen Schein. Bis zu drei Tagen darf man hier ohne Attest krank sein.

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Liebe Grüße
Kiki


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BeitragVerfasst: Mi 29. Jan 2014, 12:06 
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Registriert: Mi 24. Jun 2009, 18:32
Beiträge: 4649
Ist in jeder Firma anders. Hier darf man auch 3 Tage krank ohne AU zu Hause bleiben, aber nicht vor oder nach einem Urlaub.

_________________
Gruß Sternchen


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BeitragVerfasst: Mi 29. Jan 2014, 12:09 
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Registriert: Mi 24. Jun 2009, 10:55
Beiträge: 19238
Wohnort: Frankenland
Kiki hat geschrieben:
Kommt er denn am nächsten Dienstag wieder? Dann bräuchte er bei uns gar keinen Schein. Bis zu drei Tagen darf man hier ohne Attest krank sein.

Bei uns auch und wenn er dann Dienstags wieder da wäre benötigt er keinen..

_________________
Solange es Haare gibt, liegen sich die Menschen in denselben. Heinz Erhardt

Liebe Grüße Sandrinchen Bild (Quarkschneggle)


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BeitragVerfasst: Mi 29. Jan 2014, 12:20 
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Beiträge: 9093
bei uns muss der Schein AM 3. Tag da sein und die Regelung wie bei Sternchen wurde bei uns gesetzlich aufgehoben. D.h. man kann direkt aus der Krankheit in den Urlaub gehen

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BeitragVerfasst: Mi 29. Jan 2014, 14:19 
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Registriert: Mo 6. Jul 2009, 14:30
Beiträge: 12519
und ich muss immer fragen, weil ich es nie blicke und es meistens um Freitag geht :-) - aber ich glaub auch 3. Tag

1. Tag finde ich doof - bei mir hilft es, wenn ich überhaupt mal daheim bleibe, einfach mal einen Tag ins Bett und gut ist
wenn ich da aber zum Arzt müsste, würd ich nicht gehen


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