Im Vertrag steht: Nach Ablauf der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist drei Monate zum Quartalsende.
In den ergänzenden Bestimmungen im Vertrag wird , soweit hier nichts anderes bestimmt ist, die Vorschriften der Tarifverträge für Nordwürttemberg/Nordbaden und der ZL-Arbeitsordnung sowie die jeweils bestehenden Betriebsvereinbarungen und die gesetzlichen Bestimmungen Anwendung.
Und das wären:4.5.1.2 nach Ablauf der ersten drei Monate zwei Monate zum Monatsende.
Dieser Satz "soweit hier nichts anderes bestimmt ist" weist doch auf die Regelung hin: 3 Monate zum Quartalsende. Wäre dieser Passus nicht im Vertrag würden die anderen Bestimmungen gelten.
Es ist wie Ilona sagt: es gelten die 3 Monate zum Quartalsende.
Weiter gilt bei der Kündigungsfrist noch zu bedenken, dass sie sich mit den Jahren der Betriebszugehörigkeit für den Arbeitgeber verlängert. Für den Arbeitnehmer bleiben es 3 Monate.