Doch, sie delegiert das Risiko an den Arbeitnehmer.
Der AN geht zum Arzt, lässt sich untersuchen, bekommt vom Arzt gesagt, dass er nicht mehr tauglich ist. Der AG bekommt die Bescheinigung, dass der AN beim Arzt war. Passiert was, dann wusste der AN, dass er nicht tauglich war, und in diesem Fall wird der Arzt das sicher bestätigen (müssen). Damit müsste doch der AG aus der Haftung sein?
Also, arbeitsmedizinische Untersuchungen finden während der Arbeitszeit statt. Das ist so. Dazu braucht es keine BV etc. Ich schätze nur, mit der gesetzlichen Vorlage wird das wenn überhaupt, noch dauern.
Ist ein Gabelstaplerfahrer arbeitslos, dann muss er die Untersuchung bei einer Neueinstellung machen, wenn er weiter Gabelstapler fahren möchte.
Bevor wir einen Betriebsarzt hatten (sind jetzt hier ca. 100 Pers.), wurde dem AN immer die Zeit gut geschrieben die er beim Arzt war. Also ab seinem Termin, inkl. Wartezeit und Untersuchung + bei Quittung wurden Kosten für Empfehlungsschreiben ersetzt. (Hin- und Rückfahrt ausgeschlossen).
Bibi, die hatte ich auch gefunden. Aber meines Erachtens geht es nicht klar daraus hervor, ob der AN dem AG die Zeit für den Arztbesuch gutschreiben muss - oder ich interprätiere hier etwas falsch.
In dem verlinkten Gesetz steht nur, dass die Vorsorgeuntersuchungen während der Arbeitszeit stattfinden sollen, und dass diese von Eignungsuntersuchungen abgetrennt sein sollen. Daraus könnte man folgern, dass die Eignungsuntersuchungen nicht in der Arbeitszeit stattfinden müssen.
Britta, mein Freund braucht den Schein bei diesem AG nicht (das gehört nicht zu seinen Aufgaben). Für's Stapler fahren sind offiziell andere da. Und trotzdem bestand der AG auf dieser Untersuchung.
Kiki, er hat es schon längst abgehakt. Er weiß ja, wie sein AG tickt.