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 Betreff des Beitrags: Mutterschaftsurlaub
BeitragVerfasst: Mo 25. Jul 2016, 14:13 
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Moderatorin

Registriert: Mi 24. Jun 2009, 11:02
Beiträge: 11797
Eine Kollegin ist im Mutterschaftsurlaub (oder wie das korrekt heißt), der nächstes Jahr im Februar endet. Gibt es eine gesetzliche Frist, in der die Kollegin Bescheid sagen muss, ob sie zurück kommt oder nicht, und wenn ja ob wieder 30 Stunden oder weniger?

Der AG ist verpflichtet, ihr bei Rückkehr einen Arbeitsplatz anzubieten. Soweit ich informiert bin, nicht zwingend die gleiche Stelle, wenn das Unternehmen recht klein ist, richtig? Falls das zutrifft: Gibt es eine gesetzliche Vorgabe betreffend der Firmengröße?

Was, wenn die Kollegin z. B. nur noch 20 Stunden arbeiten will, wir aber die Stelle nur als VZ oder mit 30 Stu´nden vergeben können? Muss der AG dann zwingend eine TZ-Stelle schaffen/anbieten?

Danke für eure Rückmeldungen.


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 Betreff des Beitrags: Re: Mutterschaftsurlaub
BeitragVerfasst: Mo 25. Jul 2016, 14:58 
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Registriert: Mi 24. Jun 2009, 13:08
Beiträge: 9327
ich hab gerade 2 Leute in Elternzeit

Achtung: ÖD

Hier steht auf dem Formular: Die Elternzeit ist spätestens sechs Wochen, wenn sie unmittelbar nach der Geburt bzw. Mutterschutzfrist genommen werden soll, ansonsten spätestens acht Wochen vor Beginn beim Arbeitgeber zu beantragen.

Nicht vergessen: Viele Arbeitnehmerinnen nehmen zwischen Ende Mutterschutz und Beginn Elternzeit sinnvollerweise ihren Urlaub (der berechnet wird bis ENDE Mutterschutz (da sie bis zu diesem Zeitpunkt beschäftigt ist.

Weiter steht hier:
Anspruch bis zur Vollenden des 3. Lebensjahres, beträgt insgesamt höchstens drei Jahre
Im Antrag müssen die Zeiträume verbindlich festgelegt werden (muss innerhalb der ersten beiden Jahre erfolgen), max. zwei Zeitabschnitte
Ein Anteil der Elternzeit von bis zu 12 Monaten kann auf die Zeit zwischen 3. und 8. Lebensjahr übertragen werden

In diesem Fall ist es, dass der zweite Abschnitt mit nur 30 Stunden genutzt werden.

Hier im ÖD kann ich die 10 Stunden nehmen und davon andere Mitarbeiter anteilig bezahlen.

Das kann ich hier - keine Ahnung ob das draußen auch geht - mit dem Geld während Mutterschutz und Elternzeit zu 100 % machen

_________________
Mut zum Egoismus führt zu mehr Gelassenheit :lol:


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