Ist diese Absage einwandfrei im Sinne des Gleichstellungsgesetzes? (Unabhängig davon, ob der Satz schön formuliert ist).
Einige Bewerber haben die von uns erwarteten Kriterien in besonderer Weise erfüllt. Mit diesen werden wir weitere konkrete Gespräche führen. Wir konnten Sie leider nicht in diesen Kandidatenkreis mit einbeziehen.
Da bin ich mir nicht sicher, Ellen. Möglicherweise ist das schon ein Hinweis zu viel.
Mit unserem Fachanwalt habe ich mal folgende Möglichkeit erarbeitet, damit die Absagen nicht ganz so hart und unpersönlich erscheinen:
Wir hätten Ihnen gern Feedback zu Ihrer Bewerbung gegeben und Ihnen den Grund für unsere Entscheidung genannt. Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen ist uns dies leider nicht möglich. Wir bitten Sie deshalb um Ihr Verständnis für das kurze und neutral gehaltene Schreiben.
Danke, Käfer. Ist das eigentlich nicht traurig? Da würde ich dem Bewerber eigentlich sehr gerne sagen, warum er sofort aus dem Rennen ist und darf doch nicht. Und er fragt sich vielleicht, wieso er schon wieder eine Absage bekommt. Ich habe mir zumindest eine Woche nach dem Gespräch Zeit gelassen, ihm zu schreiben. Sonst hätte er die Absage bereits in seiner Mailbox gehabt, bevor er vom GEspräch zurückgekommen ist.
.. und ihr habt keine Ahnung wie mich das abnervt, wenn versucht wird da AGG-mäßig rumzuformulieren. Dann sagt halt, dass ich zu teuer bin..aber das dürfen sie ja auch nicht.
Helmine, mich hat das auch immer genervt, wenn ich das Gefühl hatte, dass es eine Standardabsage an alle ist. Die Österreicher waren da konkreter. Zumindest bei Absagen, nachdem ich mich beworben hatte. Ich schrieb ja schon mal, ich hätte so gerne dem einen oder anderen Bewerber gesagt, dass allein seine Bewerbung dazu führte, dass wir ihn ausmusterten, z. B. wegen eines furchtbaren Fotos oder entsetzlicher Rechtschreibfehler. Naja, so ist unsere Bewerbungswelt eben .