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BeitragVerfasst: Mo 21. Jul 2014, 08:12 
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Registriert: Do 25. Jun 2009, 10:27
Beiträge: 4007
Ihr Lieben! Muss in einer Rechnung der Mehrwertsteuersatz angegeben werden?

Ich habe hier eine Rechnung erhalten, wo das nicht der Fall war, und unsere Buchhaltung kann sie angeblich so nicht zahlen. Der Lieferant zickt rum im Sinne von "wird auch vom Finanzamt so anerkannt", aber ich kann mir auch nicht vorstellen, dass das rein an unserer Firma und ihrer Bürokratie liegt. Was wisst ihr dazu?

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Es ist schwer, das Glück in uns zu finden, und es ist ganz unmöglich, es anderswo zu finden.
Nicolas Chamfort


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BeitragVerfasst: Mo 21. Jul 2014, 08:17 
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Registriert: Mi 24. Jun 2009, 13:02
Beiträge: 5712
Ist es ein Kleinunternehmer? Dann darf er keine Mehrwertsteuer ausweisen.


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BeitragVerfasst: Mo 21. Jul 2014, 08:19 
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Registriert: Do 25. Jun 2009, 10:27
Beiträge: 4007
Nein, er berechnet ja Mehrwertsteuer. Die Beträge stehen auch auf der Rechnung. Nur nicht der Mehrwertsteuersatz. Den kann man theoretisch ja errechnen (19 %), aber laut meiner Buchhaltung muss er ausdrücklich ausgewiesen sein.

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BeitragVerfasst: Mo 21. Jul 2014, 08:38 
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Registriert: Fr 3. Jul 2009, 14:09
Beiträge: 465
Hallo Brösli kann hier kein PDF hochladen.

Hier ein interessanter Artikel zu den Rechnungsangaben (google mal)
IHK Stuttgart, Magazin der Wirtschaft, 04/14, Seite 15

Den kannst Du ihm ja als PDF schicken. Damit hat es sich dann wohl erledigt.

Bin in Eile......


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BeitragVerfasst: Mo 21. Jul 2014, 08:40 
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Registriert: Mi 24. Jun 2009, 09:22
Beiträge: 7935
Eine korrekte und vollständige Rechnung eines Unternehmers, der umsatzsteuerpflichtige Lieferungen und Leistungen tätigt, muss die Mindestangaben (Pflichtangaben) des § 14 Abs. 4 UStG erfüllen.

http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__14.html

Besonders Punkt 4.7 und 4.8 - demnach muss der Prozensatz ausgewiesen werden.


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BeitragVerfasst: Mo 21. Jul 2014, 08:47 
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Registriert: Do 25. Jun 2009, 10:27
Beiträge: 4007
Super, dann fühle ich mich schon ein bisschen besser. Danke schön! :-)

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