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BeitragVerfasst: Mi 1. Mär 2017, 09:23 
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Ihr Lieben, ihr wisst doch immer alles ...

Ich habe einen Kumpel (Engländer), der hier über eine Agentur in England bei einer deutschen Firma am Flughafen arbeitet. Jetzt musste er am Wochenende ins Krankenhaus wegen diffuser Bauchbeschwerden. Soweit scheinen die alles im Griff zu haben, es geht jetzt nur ums Finanzielle.

Er hat mit einer Verwaltungsangestellten des Krankenhauses gesprochen und sie hat ihm 1000 Euro in bar abgeknöpft, weil sie absolut unsicher war, wo das Krankenhaus das Geld für seinen Aufenthalt und alle Tests usw. wiederbekommt.

Da er seinen Wohnsitz in Polen hat und dort auch versichert ist, könnte es sein, dass die dortige KV das übernimmt. Dort konnte sie aber telefonisch niemanden erreichen.

Mir stellt sich aber jetzt vor allem die Frage, ob er nicht auch hier in Deutschland krankenversichert sein MUSS, wenn er doch hier arbeitet. Allerdings weiß ich nichts Genaueres über das Anstellungsverhältnis. Er hat einen Vertrag mit seiner englischen Agentur abgeschlossen, nicht mit der Firma hier in Deutschland. Ob es ein Werkvertragt oder AÜG ist, weiß ich auch nicht.

Kann man da generell etwas dazu sagen? Weiß das jemand?

Im Voraus schon mal heißen Dank :bussi:

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Es ist schwer, das Glück in uns zu finden, und es ist ganz unmöglich, es anderswo zu finden.
Nicolas Chamfort


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BeitragVerfasst: Mi 1. Mär 2017, 10:12 
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Wir sind EU, und da sollte die Krankenversicherung in Polen (genauso wie die England, je nachdem wo er versichert ist) seine Akutbehandlung in Deutschland wohl tragen.

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Liebe Grüße
Kiki


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BeitragVerfasst: Mi 1. Mär 2017, 10:15 
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hmmm ... ich bräuchte aber auch eine Auslandsreisekrankenversicherung, wenn ich in Polen wäre oder nicht?


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BeitragVerfasst: Mi 1. Mär 2017, 10:22 
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Zitat:
Behandlung mit der Europäischen Krankenversicherungskarte

Die Vorlage der Europäischen Krankenversicherungskarte genügt, um sich im europäischen Ausland bei einem Unfall oder einer akuten Erkrankung medizinisch behandeln zu lassen. Dann besteht ein Anspruch auf die Leistungen, die sich während des Aufenthalts im Gebiet eines anderen EU-Mitgliedstaates als medizinisch notwendig erweisen. Die anfallenden Kosten werden von der gesetzlichen Krankenkasse des Patienten erstattet.

Gesetzlich Versicherte werden daher mit der europäischen Krankenversicherungskarte in allen EU-Staaten sowie in Island, Kroatien, Liechtenstein, Mazedonien, Norwegen, der Schweiz und Serbien im medizinischen Notfall ambulant oder stationär behandelt. Die Europäische Krankenversicherungskarte EHIC ersetzt die alten Formulare:

E 111 und E 111 B (für Touristen),
E 110 (für Mitarbeiter im internationalen Transportwesen),
E 128 (für in einen anderen Mitgliedstaat entsandte Erwerbstätige und Studenten)
E 119 nur für Sachleistungen (Formular für Arbeitslose bei Arbeitssuche in einem anderen Mitgliedstaat).

Quelle: https://www.krankenkassen.de/ausland/Eu ... ungskarte/

Zumindest eine Notfall- und Standardbehandlung sollte damit abgedeckt sein.

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Liebe Grüße
Kiki


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BeitragVerfasst: Mi 1. Mär 2017, 10:26 
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So eine Europäische Krankenversicherungskarte habe ich nicht OK, ich nehme alles zurück und behaupte das Gegenteil.

Trotzdem nochmal die Frage:
Weiß niemand darüber Bescheid, wie das mit dem Arbeitgeber ist? Ist der nicht in der Pflicht, wenn alle Stricke reißen?

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Nicolas Chamfort


Zuletzt geändert von Brösli am Mi 1. Mär 2017, 10:33, insgesamt 1-mal geändert.

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BeitragVerfasst: Mi 1. Mär 2017, 10:28 
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ich hab mir auch gerade meine Karte betrachtet - woran erkenne ich das?


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BeitragVerfasst: Mi 1. Mär 2017, 10:31 
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Hannah hat geschrieben:
ich hab mir auch gerade meine Karte betrachtet - woran erkenne ich das?


Zitat:
Die EHIC ist auf der Rückseite der deutschen Chipkarte enthalten


Steht in dem o. g. Link.

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Liebe Grüße
Kiki


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BeitragVerfasst: Mi 1. Mär 2017, 10:32 
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ok, ich bin privat


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BeitragVerfasst: Mi 1. Mär 2017, 10:47 
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Ja, dann lohnt sich ein Blick in deinen Vertrag. Aber du hast ja sowieso eine Auslandskrankenversicherung.
(Ich habe übrigens auch noch eine private AKV, damit kann ich im europäischen Ausland mich auch privat behandeln lassen und in außereurpäischen bin ich damit ja auch versichert.)

Brösli, dein Freund sollte dringend seine Krankenversichertenkarte genau anschauen, ersatzweise seine Unterlagen lesen und natürlich mit seiner Krankenkasse Kontakt aufnehmen.
(Ein AG ist nur insoweit in der Pflicht, dass er ggf. Beiträge abführen muss. Aber der AG wäre in diesem Fall wohl die englische Agentur und nicht der deutsche Flughafen.)

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Liebe Grüße
Kiki


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BeitragVerfasst: Mi 1. Mär 2017, 11:14 
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Hier gibt es noch mehr Infos:

https://www.dvka.de/

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Kiki


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BeitragVerfasst: Mi 1. Mär 2017, 11:56 
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Oh - mal eben 1000 Euro? in BAR? Hätte ich nicht dabei gehabt

Ich hätte erwartet, dass man ihm die Gelegenheit gibt, das mit seiner Krankenkasse am Wochenanfang zu klären. Man hat doch alle Personalien vorliegen, ist man als EU Bürger nicht zumindest Notfallmäßig versichert?

Es gibt doch immer Hotlines? Vielleicht könntest du das übernehmen?



Arbeitgeber - glaube ich nicht, dass der zuständig ist.

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Mut zum Egoismus führt zu mehr Gelassenheit :lol:


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BeitragVerfasst: Do 2. Mär 2017, 11:33 
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Wohnort: Ulm
Als ich in Kopenhagen zum Zahnarzt musste, habe ich die Rechnung bar bezahlt (waren nur ca. 150€) und als ich zu Hause war, die Rechnung bei der GKV eingereicht. Da die den Betrag nicht komplett gedeckt hatte, ging die Rechnung mit Zahlungszusage der GKV direkt noch zu meiner Reisekrankenversicherung. Die hat den fehlenden Betrag überwiesen

_________________
Dagmar

I haven't lost my mind; it's backed up on tape somewhere!


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