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Re: Regelung wegen privater Nutzung von Laptop und Handys.

Di 5. Jan 2010, 14:47

Was willst du auch von einem Land erwarten, dessen Steuerliteratur 60% der weltweiten Steuerliteratur ausmacht...?

Re: Regelung wegen privater Nutzung von Laptop und Handys.

Di 5. Jan 2010, 15:15

Glaub nur nicht, dass das in anderen Ländern einfacher geschrieben ist.

Spanien ist da auch der Knaller, fäll mir aber leichter, weil ich eine Zeit lang bei Anwalts gearbeitet habe (internationale Firmengründungen).

Und gerade habe ich kanadische Vereinbarungen in der Mache, die ich ins Deutsche übertragen soll ... *stöhn*

Ellen, um es auf den Punkt zu bringen: ICH würde solche Sachen direkt (mit einem Fahrplan á la was wir wollen, was wir nicht wollen) an Firmas Anwalt oder Steuerberater übergeben, weil mir dieses Eisen definitiv zu heiss wäre. Da kann man sich gehörig in die Nesseln setzen!

Ich bin deshalb ein solcher Korinthenkacker, weil Übersetzer regresspflichtig sind ... aber wahrscheinlich trifft das auf Sekretärinnen/Assistentinnen gar nicht zu ...

Re: Regelung wegen privater Nutzung von Laptop und Handys.

Di 5. Jan 2010, 15:18

Nein, das trifft nur auf staatlich geprüfte Übersetzer zu.

Für uns FS-Sekkis und andere Übersetzerinnen WIRD gehaftet.

Re: Regelung wegen privater Nutzung von Laptop und Handys.

Di 5. Jan 2010, 15:55

Neee, neee, neee, ALLE freiberuflich tätigen Übersetzer haften selbst!

Und die Versicherungen sind so schweineteuer, dass man wirklich zum Korinthenkacker wird und lernt, sowohl hyperexakt als auch extrem schwammig zu formulieren.

Re: Regelung wegen privater Nutzung von Laptop und Handys.

Di 5. Jan 2010, 16:02

Um rechtsverbindlich übersetzen zu dürfen, muss man aber staatlich geprüft sein. Sonst wäre ich auch freiberufliche Übersetzerin geworden.

Re: Regelung wegen privater Nutzung von Laptop und Handys.

Di 5. Jan 2010, 16:15

Helmine, dann hat man dich schlichtweg falsch informiert! Seit ich damals auf der Uni war, wird versucht, die Berufsbezeichnung "Übersetzer" schützen zu lassen, so dass ein entsprechender Abschluss erforderlich wird.

Und nur der beeidigte (früher noch vereidigte) Übersetzer ist berechtigt, bei Gericht zu übersetzen/dolmetschen und Urkunden zu übersetzen und Übersetzungen zu beglaubigen.

Für alles andere ist keinerlei Prüfung erforderlich und man darf sich Übersetzer nennen, wenn man glaubt, mit seinen Sprachen arbeiten und davon leben zu können.

Die einzigen Titel, die geschützt sind, sind "staatl. gepr.", "beeidigt" und "Dipl." - aber nicht die Bezeichnung "Übersetzer" an sich.

Und deinen "beeidigten" bekommst du, wenn du nach abgeschlossener Prüfung (ob Handelskammer oder Uni) bei Gericht deine Hand hebst bei der Vereidigung (auch ohne juristische Vor-, Aus- oder Verbildung). Damit darfst du dann einen Stempel anfertigen lassen und loslegen.

Re: Regelung wegen privater Nutzung von Laptop und Handys.

Di 5. Jan 2010, 16:18

...jetzt hab ich "beleidigt" gelesen... *duw*

Re: Regelung wegen privater Nutzung von Laptop und Handys.

Di 5. Jan 2010, 16:26

Die IHK - Prüfung habe ich mir nicht gegeben - wer nicht Tippen und damals noch Fremdsprachensteno konnte, wurde auch nicht zur Prüfung zugelassen. Beides noch zu lernen - Nä!

Auf der Uni war ich nie. Ich habe einen Abschluß einer privaten Dolmetscherschule.

Re: Regelung wegen privater Nutzung von Laptop und Handys.

Di 5. Jan 2010, 16:29

Dann darfst du auch als solcher arbeiten UND als Übersetzer! :lol:

Ich habe meinen Uni-Abschluss damals auch nicht gemacht - weil ich ausgewandert bin. :pfeif:

Heute bräuchte ich nur zur IHK gehen (aber da geht es nur um Wirtschaft und um nichts anderes), meine Prüfung ablegen und hätte dann auch einen offiziellen Titel. Aber muss ich das noch?` :mrgreen:

Re: Regelung wegen privater Nutzung von Laptop und Handys.

Di 5. Jan 2010, 16:35

Musst schon ein paar Zeilen übersetzen, um die Reisekosten und die Prüfungsgebühr wieder rein zu holen.

Ich fand es schon heikel Leistungsverzeichnisse für Gleisbauarbeiten und Bauprojekte zu übersetzen.

Re: Regelung wegen privater Nutzung von Laptop und Handys.

Di 5. Jan 2010, 16:36

Helmine, auch da wächst man rein. Aber ich war heilfroh, dass ich das nur ein Jahr im Akkord machen musste.

Re: Regelung wegen privater Nutzung von Laptop und Handys.

Di 5. Jan 2010, 17:00

Dann wisst ihr ja, was ich hier manchmal leide! :mrgreen:
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