Unbeantwortete Themen | Aktive Themen
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Sternchen
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Verfasst: Do 25. Feb 2010, 20:04 |
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Registriert: Mi 24. Jun 2009, 18:32 Beiträge: 4649
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Wie war das?! Auf der Hotelrechnung steht lediglich der Übernachtungspreis, aber er hat auch keinen Beleg fürs Frühstück eingereicht...ich blicke das irgendwie nicht mehr - ist zu lange her...
_________________ Gruß Sternchen
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Kiki
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Verfasst: Do 25. Feb 2010, 20:31 |
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| Administratorin |
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Registriert: Mi 24. Jun 2009, 15:17 Beiträge: 12091
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Hotelpreis wird voll erstattet; wenn kein Hinweis vorliegt, dass in dem Preis ein Frühstück enthalten war (neuerdings ganz klar erkennbar, da die Hotels in D den Frühstückspreis mit 19 % Mwst ansetzen und separat ausweisen müssen), wird gar nichts weiter abgezogen. Wenn - im Ausland - Übernachtungspreis inkl. Frühstück auf der Rechnung steht, werden 20 % der für den Ort gültigen Übernachtungspauschale abgezogen. Wenn der Frühstückspreis separat ausgewiesen ist (auch wenn der Reisende wegen früher Abreise gar nicht gefrühstückt hat), muss der Reisende den voll allein tragen, es werden dann aber die 20 % nicht abgezogen. Also aufpassen bei der Hotelbuchung, vorher fragen, ob ein Frühstück im Preis enthalten ist und wieviel dafür angesetzt wird.
_________________ Liebe Grüße Kiki
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Karla
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Verfasst: Do 25. Feb 2010, 20:34 |
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Im Inland sind bei nicht ausgewiesenen Frühstückskosten 4,80 € pro Tag = 20 % von der 100 %igen Verpflegungsmehraufwendungen abzuziehen, für Übernachtungen im Ausland ebenfalls 20 %. Durch Änderung der Steuersätze wird die Abrechnung mit ausgewiesenem Frühstück wohl seit Januar kompliziert 
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Kiki
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Verfasst: Do 25. Feb 2010, 20:57 |
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| Administratorin |
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Registriert: Mi 24. Jun 2009, 15:17 Beiträge: 12091
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Karla, im Inland kann es keinen Pauschalabzug mehr geben, da das Frühstück - meist am unteren Rand der Rechnung in kleiner Schrift - mit dem anderen Mwst.-Satz ausgewiesen ist. Und wenn der Preis des Frühstücks genannt ist, kriegt der Reisende es nicht erstattet, sondern nur den reinen Übernachtungspreis.
_________________ Liebe Grüße Kiki
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murmel
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Verfasst: Fr 26. Feb 2010, 08:43 |
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Registriert: Do 18. Jun 2009, 08:18 Beiträge: 5021
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Ich kann Kiki nur voll zustimmen.
Übernachtung bekommt man zurück, Frühstück ist jetzt Privatvergnügen. In einem Satz gesagt.
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Kiki
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Verfasst: Fr 26. Feb 2010, 11:52 |
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| Administratorin |
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Registriert: Mi 24. Jun 2009, 15:17 Beiträge: 12091
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Ich habe gerade noch was gefunden (hat unser Einkauf ausgekundschaftet):
Es gibt auf den Rechnungen eine getrennte Betrachtung von Übernachtungsleistung und von „beherbergungsnahen“ Leistungen wie Frühstück oder Raummiete bei Veranstaltungen. Dadurch wird u.U. der volle Preis für das Frühstück bei der Reisekostenabrechnung abgezogen – anstatt nur einer Pauschale von 4,80 Euro bei Inklusivpreisen. Um dies zu umgehen bieten manche Hotels an, auf der Rechnung ein "Business Package" auszuweisen. Dies ist jedoch nur dann möglich, wenn mindestens eine weitere Leistung, z.B. W-Lan, dort inkludiert ist.
_________________ Liebe Grüße Kiki
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Hannah
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Verfasst: Fr 26. Feb 2010, 13:14 |
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Registriert: Mo 6. Jul 2009, 14:30 Beiträge: 12519
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murmel hat geschrieben: Ich kann Kiki nur voll zustimmen.
Übernachtung bekommt man zurück, Frühstück ist jetzt Privatvergnügen. In einem Satz gesagt. jetzt hab ich das verstanden - die haben das bei uns so kompliziert erklärt, dass ich es noch nicht verstanden hatte 
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murmel
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Verfasst: Fr 26. Feb 2010, 13:22 |
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Registriert: Do 18. Jun 2009, 08:18 Beiträge: 5021
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frag doch mich, ich bin hier immer DAU und frag immer solche Blondinenfragen dass alle anderen das dann auch verstehen.
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Sternchen
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Verfasst: Fr 26. Feb 2010, 13:44 |
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Registriert: Mi 24. Jun 2009, 18:32 Beiträge: 4649
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Und jetzt verstehe ich auch, warum auf der Rechnung eine Summe, die keiner erklären kann, mit 7 % MwST ausgewiesen ist. Das ist doch dann das versteckte Frühstück, oder?
_________________ Gruß Sternchen
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Kiki
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Verfasst: Fr 26. Feb 2010, 13:51 |
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| Administratorin |
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Registriert: Mi 24. Jun 2009, 15:17 Beiträge: 12091
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Nein, die 7 % Mwst. sind für die Übernachtung, die 19 % sind für Frühstück und ggf. weitere Kosten (z. B. Parkhaus, Telefon, WLAN).
_________________ Liebe Grüße Kiki
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Neddi
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Verfasst: Fr 26. Feb 2010, 13:59 |
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Registriert: Mi 24. Jun 2009, 09:22 Beiträge: 7935
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...die eigentlich alle separat aufgelistet werden müssen.
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murmel
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Verfasst: Fr 26. Feb 2010, 14:01 |
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Registriert: Do 18. Jun 2009, 08:18 Beiträge: 5021
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Genau, ein Bett kostet jetzt 7% Mwst. und alles andere bleibt bei 19%. Ist doch das Steuergeschenk der neuen Regierung an die Hotelindustrie 
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Sternchen
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Verfasst: Fr 26. Feb 2010, 14:17 |
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Registriert: Mi 24. Jun 2009, 18:32 Beiträge: 4649
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 Jetzt macht es Sinn!!!!!!!!! Mann, was schwere Geburt 
_________________ Gruß Sternchen
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murmel
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Verfasst: Fr 26. Feb 2010, 15:06 |
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Registriert: Do 18. Jun 2009, 08:18 Beiträge: 5021
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kein Problem. Wenn man nicht so oft mit sowas zu tun hat, woher soll man das wissen.
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Karla
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Verfasst: Fr 26. Feb 2010, 15:54 |
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Jetzt habe ich es auch verstanden. GsD hatte ich in diesem Jahr noch keine Abrechnung 
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