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BeitragVerfasst: Di 2. Feb 2010, 16:39 
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Ich habe in meinen Unterlagen soeben eine Richtlinie entdeckt, die ohne Unterschriften und Datum des Abschlusses ist.
Ist so eine Richtlinie dann überhaupt rechtsgültig, die sogar arbeitsrechtliche und andere Konsequenzen vorsieht?
Eine Betriebsvereinbarung muss doch auch von Geschäftsleitung und Betriebsrat unterschrieben sein. :gruebel:

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_ K ä f e r


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BeitragVerfasst: Di 2. Feb 2010, 16:40 
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Beiträge: 11787
www.recht.de Rubrik arbeitsrecht, dort ist man sehr auskunftsfreudig.


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BeitragVerfasst: Di 2. Feb 2010, 19:01 
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Registriert: Mi 17. Jun 2009, 20:18
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Wenn es sich um eine Betriebsvereinbarung handelt, ist die ohne Datum und Unterschrift ungültig. Sonst könnte ja jeder irgendwas aufsetzen und als BV ausgeben.


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BeitragVerfasst: Mi 3. Feb 2010, 08:02 
Meiner Meinung nach ist die BV ohne Datum und Unterschriften ungültig


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BeitragVerfasst: Mi 3. Feb 2010, 08:29 
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Registriert: Mi 24. Jun 2009, 09:22
Beiträge: 7935
Sehe ich auch so. Sonst wäre ja jeder Entwurf zwischendurch schon gültig, bevor die endgültige Fassung unterschrieben ist.


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BeitragVerfasst: Mi 3. Feb 2010, 09:11 
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Registriert: Do 25. Jun 2009, 07:25
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Genau mein Gedanke. Es steht zwar nicht Betriebsvereinbarung darüber, aber wenn es arbeitsrechtliche Schritte androht (die es auch schon mal gab in Form von Abmahnungen), dann sind diese doch erfolgreich anfechtbar.

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_ K ä f e r


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BeitragVerfasst: Mi 3. Feb 2010, 12:45 
Handelt es sich jetzt um eine Richtlinie oder um eine Betriebsvereinbarung?
Vielleicht ist das Original ja von allen unterschrieben und irgendwo hinterlegt, normalerweise sowohl bei Geschäftsleitung als auch BR, wenn er einzuschalten war.
Bei uns gibt es nämlich die Unart, die nicht unterschriebenen Dokumente in das Intranet zu stellen und die Originale liegen dann in Papierform bei Cheffe.


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