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 Betreff des Beitrags: Rückkehr nach Elternzeit
BeitragVerfasst: Fr 26. Aug 2016, 09:48 
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Gibt es eine Frist, bis wann die Mitarbeiterin sich melden muss, ob sie nach der Elternzeit wieder zum AG zurückkehrt?


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 Betreff des Beitrags: Re: Rückkehr nach Elternzeit
BeitragVerfasst: Fr 26. Aug 2016, 09:53 
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bei uns im ÖD gibt es diese Formulare auf die man einträgt, von wann bis wann man welches Modell leben möchte.

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 Betreff des Beitrags: Re: Rückkehr nach Elternzeit
BeitragVerfasst: Fr 26. Aug 2016, 10:02 
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Hier steht dazu einiges:
http://www.kanzlei-hasselbach.de/2012/v ... rnzeit/05/

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Liebe Grüße
Kiki


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 Betreff des Beitrags: Re: Rückkehr nach Elternzeit
BeitragVerfasst: Fr 26. Aug 2016, 10:49 
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Moderatorin

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Leider steht dazu garnichts in deinem Link, Kiki. Ich finde auch nichts im Netz, was konkret besagt, wieviele Tage/Wochen/Monate der AN spätestens seine Entscheidung, zurückzukehren oder zu kündigen, mitteilen muss.


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 Betreff des Beitrags: Re: Rückkehr nach Elternzeit
BeitragVerfasst: Fr 26. Aug 2016, 11:08 
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Zitat:
Geburten ab dem 01. Juli 2015
Mit der Änderung des Elternzeitgesetzes können Eltern 24 Monate nicht genutzter Elternzeit für den Zeitraum zwischen dem dritten und dem achten Geburtstag des Kindes beanspruchen. Die Elternzeit kann pro Elternteil zudem nun in drei statt wie bisher in zwei Zeitabschnitte aufgeteilt werden.
Die drei Jahre müssen also nicht in Folge genommen werden. Eine Verlängerung direkt im Anschluss an die ersten zwei Jahre ist ebenso möglich, wie das dritte Jahr zum Beispiel erst zur Einschulung des Kindes zu beantragen.
Die Beantragung muss spätestens 13 Wochen vor Beginn des gewünschten Zeitraums durch eine schriftliche Mitteilung an den Arbeitgeber erfolgen.
Wird diese Anmeldefrist bei der Erklärung nicht eingehalten, verschiebt sich der Termin für den Beginn der Elternzeit entsprechend. Ein erneuter Antrag ist nicht erforderlich.
Der Arbeitgeber muss zwar nicht zustimmen, kann den dritten Abschnitt aber aus dringenden betrieblichen Gründen innerhalb von acht Wochen nach Zugang des Antrags ablehnen.


Ich gehe mal davon aus, dass das Kind nach dem 1.7.15 geboren ist. Dann gelten die oben erwähnten 13 Wochen. Was sagt denn die junge Mutter selbst zu diesem Thema. Wenn sie sich nicht gemeldet hat, dann ist doch davon auszugehen, dass sie wiederkommt, wenn die angemeldete Zeit abgelaufen ist. Für alles andere gibt es (z. B. Kündigungs-) Fristen.

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Liebe Grüße
Kiki


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 Betreff des Beitrags: Re: Rückkehr nach Elternzeit
BeitragVerfasst: Fr 26. Aug 2016, 11:16 
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Moderatorin

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Im April 2017 ist sie drei Jahre weg, das Kind ist vor 2015 geboren.

Sie wurde schon angesprochen, aber sie hat sich nur dahingehend geäußert, dass sie sich dazu wieder meldet. Wir hätten aber gerne gewusst, ob sie vor hat zurückzukommen, weil wir eigentlich eine Stelle besetzen wollen (ev. Übernahme Azubi im Februar), aber das solange nicht können, bis wir wissen, ob sie zurückkommen will, und ob sie den angebotenen Job haben will. Ist bei so einem kleinen Betrieb ein ungute Situation.


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 Betreff des Beitrags: Re: Rückkehr nach Elternzeit
BeitragVerfasst: Fr 26. Aug 2016, 12:02 
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ich glaube, dass müssen die gar nicht - das ist doch das Problem überall

In Kikis Link gehts nur um die Einreichung der Elternzeit - so ist das bei uns auch. Ich seh: dann ist die Elternzeit zu Ende und rechne damit, die Mutter kommt wieder...aber: ICH rechne damit und hab nix schriftliches

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 Betreff des Beitrags: Re: Rückkehr nach Elternzeit
BeitragVerfasst: Fr 26. Aug 2016, 12:07 
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Also ich denke ja, ein Gespräch unter Erwachsenen, Chef mit der Mitarbeiterin, die Mutter geworden ist, ev. Personaler dabei, sollte da Klarheit bringen. Nicht zwischen Tür und Angel am Telefon. Und falls sie noch keine klaren Vorstellungen hat (ist ja auch noch über ein halbes Jahr Zeit), dann sollte sie zumindest eine klare Ansage bezüglich einer Frist bekommen, ich denke das wäre in diesem Falle die Kündigungsfrist, die sie einhalten müsste, wenn sie nicht wieder kommen möchte.

Nachtrag: Ihr steht sicher das Recht zu, Teilzeit zu arbeiten. Das sollte zumindest einkalkuliert werden.

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Kiki


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 Betreff des Beitrags: Re: Rückkehr nach Elternzeit
BeitragVerfasst: Fr 26. Aug 2016, 12:08 
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Aber wann beginnt die Kündigungsfrist? nach Ablauf der Elternzeit?

http://www.gesetze-im-internet.de/beeg/index.html

Selbst im GesetzesText find ich nix

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 Betreff des Beitrags: Re: Rückkehr nach Elternzeit
BeitragVerfasst: Fr 26. Aug 2016, 12:17 
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Doch, da steht es:

Zitat:
Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz - BEEG)
§ 19 Kündigung zum Ende der Elternzeit
Der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin kann das Arbeitsverhältnis zum Ende der Elternzeit nur unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten kündigen.


Also 3 Monate vor Ablauf der Elternzeit muss sie Farbe bekennen.

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Kiki


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 Betreff des Beitrags: Re: Rückkehr nach Elternzeit
BeitragVerfasst: Fr 26. Aug 2016, 12:31 
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ist bei uns anders

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 Betreff des Beitrags: Re: Rückkehr nach Elternzeit
BeitragVerfasst: Fr 26. Aug 2016, 12:39 
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Britta, wie ist es denn bei euch?

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Kiki


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 Betreff des Beitrags: Re: Rückkehr nach Elternzeit
BeitragVerfasst: Fr 26. Aug 2016, 13:37 
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Beiträge: 9321
ich habe gerade unsere Formulare und Erläuterungen dazu durchgesehen. Da steht tatsächlich nirgendwo!!! wie lange im voraus man den Arbeitgeber informieren muss. Da ruf ich doch nächste Woche mal in der Personalabteilung an - kann doch nicht sein? Bei befristet Beschäftigten ist es ja kein Problem - Vertrag läuft aus - Ende, aber bei unbefristeten?

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 Betreff des Beitrags: Re: Rückkehr nach Elternzeit
BeitragVerfasst: Sa 27. Aug 2016, 14:35 
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Registriert: Fr 3. Jul 2009, 14:09
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Ich bin derzeit nicht auf dem aktuellen Stand. Aber bei mir war es noch entweder 3 Monate vor Ablauf der Elternzeit kündigen oder den Teilzeitantrag gestellt haben. Aber ich finde es von der Dame ein ungutes Verhalten. Sie kann das doch nicht einfach aussitzen und hoffen dass ihr der Arbeitsplatz maßgeschneidert auf dem silbernen Tablett serviert wird. Ich hatte während der Elternzeit dauernd Kontakt zum AG und habe auch rechtzeitig gesagt, dass ich wiederkommen will und wieviele Stunden. Dass ich meinen alten Arbeitsplatz nicht mehr bekomme war klar - da zeitliche Flexibilität Voraussetzung war. Teilzeit kann bei kleinen Betrieben auch abgelehnt werden, wenn betriebliche Gründe dagegen sprechen. Mit der hätte ich jedenfalls kein Mitleid......


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 Betreff des Beitrags: Re: Rückkehr nach Elternzeit
BeitragVerfasst: Sa 27. Aug 2016, 16:13 
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Registriert: Mi 24. Jun 2009, 18:32
Beiträge: 4649
Die meisten meiner Kolleginnen sind kurz vor Ablauf wieder schwanger geworden. Nicht schön für uns, aber durchaus okay.

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Gruß Sternchen


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