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BeitragVerfasst: Mi 25. Nov 2009, 14:53 
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Registriert: Mi 17. Jun 2009, 20:18
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Das Problem:

Es wird ein Zwischenzeugnis erstellt, da dem Mitarbeiter aus betriebsbedingten Gründen zum 31.5.2010 gekündigt wurde.

Normalerweise würde ich in einem Zwischenzeugnis als Schlusssatz schreiben:
Wir danken Herrn Besserwisser für seine stets guten Leistungen und freuen uns auf eine weiterhin angenehme Zusammenarbeit.

Das ist aber für mich nicht stimmig im Zusammenhang mit der Kündigung. Weglassen kann ich es aber auch nicht, da sonst das ganze sehr gute Zeugnis durchs Weglassen schlechter wird.

Habt Ihr Vorschläge?
Käfer?


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BeitragVerfasst: Mi 25. Nov 2009, 15:03 
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Registriert: Mi 24. Jun 2009, 09:22
Beiträge: 7935
...und wünschen ihm für die Zukunft alles Gute.

Sowas?


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BeitragVerfasst: Mi 25. Nov 2009, 15:04 
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Registriert: Mi 24. Jun 2009, 09:22
Beiträge: 7935
Oder gibt es

...und würden uns freuen, wenn es in Zukunft zu einer erneuten Zusammenarbeit mit unserem Haus käme...

oder so ähnlich? Ist noch nicht ganz so elegant, aber du weißt, was ich meine: wir würden ihn jederzeit wieder einstellen, wenn die Situation es erlauben würde.


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BeitragVerfasst: Mi 25. Nov 2009, 15:09 
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Registriert: Mi 17. Jun 2009, 20:18
Beiträge: 8687
Das sind so die Standardfloskeln im Endzeugnis. Da hätte ich auch - bis auf Deinen zweiten Vorschlag, Neddi, der wäre nämlich glatt gelogen - kein Problem.

Ich bin mir hier wirklich unsicher, da wir uns nicht im Guten von diesem Mitarbeiter trennen und dessen Anwalt uns das Zeugnis im Fall der Fälle rechts und links um die Ohren haut (bildlich gesprochen).


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BeitragVerfasst: Mi 25. Nov 2009, 15:19 
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Registriert: Mo 6. Jul 2009, 14:30
Beiträge: 12662
dann lässt du den Satz "wir wünschen ihm alles Gute" einfach weg.


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BeitragVerfasst: Mi 25. Nov 2009, 15:23 
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Registriert: Do 25. Jun 2009, 09:15
Beiträge: 6362
Wohnort: Zwischen Münsterland und Ruhrgebiet
Es soll ja ein "schlechtes" Zeugnis sein.
Dann würde ich sinngemäß so formulieren:

Betriebliche Gründe zwingen uns, das Vertragsverhältnis zum ... zu beenden.
Wir wünschen der Person X für den weiteren beruflichen und persönlichen Weg alles Gute.

_________________
"To do is to be." - Nietzsche
"To be is to do." - Kant
"Do-be-do-be-do." - Sinatra


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BeitragVerfasst: Mi 25. Nov 2009, 15:32 
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Registriert: Mi 17. Jun 2009, 20:18
Beiträge: 8687
Ilona hat geschrieben:
Es soll ja ein "schlechtes" Zeugnis sein.


Ilona, eben nicht, sonst hätte ich das Problem ja nicht. Wir sind vertraglich verpflichtet, ein gutes bis sehr gutes Zeugnis auszustellen, sonst platzt der Deal ...
Im Zeugnis darf nur die betriebsbedingte Kündigung auftauchen, und sonst nichts, was dem Zeugnis eine schlechtere Note geben würde.


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BeitragVerfasst: Mi 25. Nov 2009, 15:39 
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Registriert: Do 25. Jun 2009, 07:25
Beiträge: 13955
Wohnort: Bei den Spätzles
Deal ist deal. ;-)
Ein bisschen würde ich natürlich trotzdem versuchen zu schmälern. Beispielsweise so:

    Das Arbeitsverhältnis endet am 31.05.2010 durch betriebsbedingte Kündigung.

    Wir bedauern sein Ausscheiden sehr. Für die stets gute Leistung bedanken wir uns ausdrücklich und wünschen Herrn X für die Zukunft beruflich und persönlich alles Gute (und weiterhin viel Erfolg).

Das in Klammer kann gut weggelassen werden. Oder den Erfolg auch rein nehmen, dafür aber den Verstärker "weiterhin" weglassen.

_________________
_ K ä f e r


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BeitragVerfasst: Mi 25. Nov 2009, 15:41 
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Registriert: Mi 24. Jun 2009, 10:51
Beiträge: 3428
Lass' den Anwalt das formulieren, wie gewünscht und übernimm' es.

dann kann hinterher keiner Stress machen.

_________________
Helmine
Stromausfall ist die Gelegenheit mit Ihrem Fön zu baden. (Rainald Grebe)


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BeitragVerfasst: Mi 25. Nov 2009, 15:46 
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Registriert: So 28. Jun 2009, 18:56
Beiträge: 5147
Helmine hat geschrieben:
Lass' den Anwalt das formulieren, wie gewünscht und übernimm' es.

dann kann hinterher keiner Stress machen.


Das würde ich auch fast vorschlagen, sonst bist du am schreiben, bis du grün bist ;-) .... die Schlußfomel ist für die Herren Anwälte ja immer mit am wichtigsten, dann soll er dir doch mal Vorschläge machen .....

_________________
Viele Grüße
Iris

Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt.
J. Ringelnatz


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BeitragVerfasst: Mi 25. Nov 2009, 15:48 
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Registriert: Mi 17. Jun 2009, 20:18
Beiträge: 8687
Käfer, würdest Du das auch so im Zwischenzeugnis schreiben? Das endgültige erhält er ja erst im Mai.

helmine, Iris, sehr gute Idee!


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BeitragVerfasst: Do 26. Nov 2009, 08:26 
Schreib doch so:


Zuletzt geändert von Elisa am Do 26. Nov 2009, 08:34, insgesamt 1-mal geändert.

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BeitragVerfasst: Do 26. Nov 2009, 08:33 
Schreib doch so:

Auf Wunsch des Mitarbeiters wird dieses Zwischenzeugnis erstellt, da aus betrieblichen Gründen das Arbeitsverhältnis zum ..... beendet wird.
Wir danken XY für seine Mitarbeit und wünschen ihm für seinen weiteren beruflichen und privaten Lebensweg alles Gute.


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BeitragVerfasst: Do 26. Nov 2009, 08:34 
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Administratorin
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Registriert: Mi 24. Jun 2009, 15:17
Beiträge: 12170
Ein Schlusssatz mit Wünschen muss doch in einem Zwischenzeugnis nicht sein. Gibt es nicht einen sachlichen Grund: Vorgesetztenwechsel, Wechsel des Aufgabengebietes, Zuordnung zu einer anderen Abteilung? Das wäre für die Personalakte am saubersten.

_________________
Liebe Grüße
Kiki


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BeitragVerfasst: Do 26. Nov 2009, 08:50 
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Registriert: Do 25. Jun 2009, 07:25
Beiträge: 13955
Wohnort: Bei den Spätzles
nele hat geschrieben:
Käfer, würdest Du das auch so im Zwischenzeugnis schreiben? Das endgültige erhält er ja erst im Mai.

helmine, Iris, sehr gute Idee!

Wir haben das teilweise so geschrieben, als einige Arbeitsverhältnisse aufgelöst wurden.

Es kann aber auch ganz neutral, ohne Grund, geschrieben werden:
Das Zwischenzeugnis wird auf Wunsch von Herrn X ausgestellt.

Die Dankesformel und Wünsche für die Zukunft in Bezug auf Zusammenarbeit etc. waren bei uns immer Bestandteil. Ich habe auch noch nirgends gelesen, dass man diesen Part ohne Auswirkungen weglassen kann.

_________________
_ K ä f e r


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