Der Firmen-Pkw wird dem Arbeitnehmer nur zum persönlichen Gebrauch zur Verfügung gestellt und darf deshalb grundsätzlich nicht an Dritte überlassen werden. Hiervon ausgenommen ist die Überlassung des Kfz an Familienangehörige, Lebens-gefährte/in des Arbeitnehmers.
Ist der Schwiegervater ein Familienangehöriger? Gibt es eine rechtliche Vorgabe, die genau regelt, wer alles Familienangehöriger ist?
http://www.steuertipps.de/lexikon/f/familienangehoerige Hierbei frage ich mich wiederum, was ist jetzt ein "Verschwägerter gerader Linie"? Ich würde intuitiv sagen, dass Schwiegereltern dazu gehören, auch Schwager und Schwägerin, aber keine Ahnung ...