Okay, richtig ist es mit kleinem "b", aaaber ... dieser zweifache Bindestrich sieht so daneben aus und hört sich wirklich grauslich an.
"Jugend- u. Suchtberatungs- u. -behandlungsstelle"
Was wollt ihr denn sagen? Muss Jugend behandelt werden (oh, Sie leiden an Juigend! Das sollte sofort nehandelt werden!) oder eher die Sucht? Muss bei Sucht beraten werden (ach, schmeissen Sie doch lieber ab und an einen Tripp, statt so viel zu koksen!) oder soll die doch eher behandelt werden?
Mir ist da auch zu viel ineinander verkuddelt. Aber darum geht es wohl nicht. Es wird sich um einen feststehenden Begriff handeln, einem Namen sozusagen, oder?
Sandrinchen, das kommt auf die Größe des Stempels an.
Caro, Beratung und Behandlung von Jugend und Sucht!
Jugend- u. Suchtberatungs- u. -behandlungsstelle ist ein feststehender Begriff, da kann ich nix ändern. Ihr habt ja keine Ahnung, wer da alles mitgemischt hat, als es um genau diesen Begriff ging. Da wir mit öffentlichen Geldern (Land, Kommune ect.) finanziert werden, wollten die auch alle mitreden. Aussagen soll der Begriff, dass wir nicht nur Suchtberatung und -behandlung anbieten, sondern auch Jugendliche ohne Suchtprobleme beraten/behandeln, wie z. B. Schulprobleme, Mobbing usw.
Ist doch immer so: Es mischen und werkeln meistens die Leute an sowas herum, die besser die Finger davon lassen würden. Wer gibt beispielsweise das CI vor, sei es in Briefen (Hilfe, was ist die DIN 5008?), in Signaturen, Formularen etc.?